Revision history for FallVertragspartnerImKnast
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CategoryWIPR1Faelle
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((1)) Lösungshinweise
Anspruchsgrundlage = {{du przepis="§ 433 Abs. 2 BGB"}}
((2)) Erwerb des Anspruchs - unproblematisch
((2)) Anspruchsverlust
Problematisch ist auch hier nichts - die Fragen der Erfüllung betreffen ja die Gegenleistung. Diese können allenfalls die Zurückbehaltungsrechte begründen, die bei der Durchsetzbarkeit zu prüfen sind.
((2)) Durchsetzbarkeit
- zum einen Zurückbehaltungsrecht nach {{du przepis="§ 273 Abs. 1 BGB"}} bzw. aus {{du przepis="§ 320 Abs. 1 BGB"}}; hier Frage der erfüllungstauglichen Handlung des S - siehe {{du przepis="§ 269 BGB"}} und ff.
- zum anderen - Schwerpunkt - Verjährung.
Im Rahmen der Verjährungseinrede sind die Fristen zu prüfen - ab Fälligkeit, {{du przepis="§ 271 BGB"}}.
Zu berücksichtigen sind Beginn und Lauf der Verjährungsfrist.
Anspruchsgrundlage = {{du przepis="§ 433 Abs. 2 BGB"}}
((2)) Erwerb des Anspruchs - unproblematisch
((2)) Anspruchsverlust
Problematisch ist auch hier nichts - die Fragen der Erfüllung betreffen ja die Gegenleistung. Diese können allenfalls die Zurückbehaltungsrechte begründen, die bei der Durchsetzbarkeit zu prüfen sind.
((2)) Durchsetzbarkeit
- zum einen Zurückbehaltungsrecht nach {{du przepis="§ 273 Abs. 1 BGB"}} bzw. aus {{du przepis="§ 320 Abs. 1 BGB"}}; hier Frage der erfüllungstauglichen Handlung des S - siehe {{du przepis="§ 269 BGB"}} und ff.
- zum anderen - Schwerpunkt - Verjährung.
Im Rahmen der Verjährungseinrede sind die Fristen zu prüfen - ab Fälligkeit, {{du przepis="§ 271 BGB"}}.
Zu berücksichtigen sind Beginn und Lauf der Verjährungsfrist.
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==== Fall: Anspruch gegen einen verhafteten Vertragspartner ====