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Revision history for FallUntermiete


Revision [100384]

Last edited on 2022-11-25 09:03:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} ist zu überlegen, inwiefern die J sich auf ein Recht zum Besitz gem. {{du przepis="§ 986 BGB"}} berufen kann (Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz). Eine Berufung auf ein Recht zum Besitz eines Dritten ist nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen gem. folgender Struktur erfüllt sind: [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-1&root=1176 hier klicken]].
Deletions:
Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} ist zu überlegen, inwiefern die J sich auf ein Recht zum Besitz gem. {{du przepis="§ 986 BGB"}} berufen kann (Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz). Eine Berufung auf ein Recht zum Besitz eines Dritten ist nur dann zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Revision [100383]

Edited on 2022-11-25 09:02:46 by WojciechLisiewicz
Additions:
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Deletions:
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Revision [15281]

Edited on 2012-05-21 10:12:23 by ChristianeUri
Additions:
Im vorliegenden Fall ist problematisch, inwiefern die T zur Weitergabe der Sache berechtigt war. Dies ist in {{du przepis="§ 540 BGB"}} geregelt. Aber auch, wenn J zur Herausgabe verpflichtet ist, ist der Inhalt des Herausgabeanspruchs in {{du przepis="§ 986 Abs. 1 S. 2 BGB"}} modifiziert: sie muss die Sache an die eigentliche Mieterin herausgeben.
CategoryWIPR3Faelle
Deletions:
Im vorliegenden Fall ist problematisch, inwiefern die T zur Weitergabe der Sache berechtigt war. Dies ist in {{du przepis="§ 540 BGB"}} geregelt. Aber auch, wenn J zur Herausgabe verpflichtet ist, ist der Inhalt des Herausgabeanspruchs in § 986 Abs. 1 S. 2 BGB modifiziert: sie muss die Sache an die eigentliche Mieterin herausgeben.
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [8790]

Edited on 2010-11-22 10:53:12 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [8789]

Edited on 2010-11-22 10:52:58 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} ist zu überlegen, inwiefern die J sich auf ein Recht zum Besitz gem. {{du przepis="§ 986 BGB"}} berufen kann (Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz). Eine Berufung auf ein Recht zum Besitz eines Dritten ist nur dann zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Im vorliegenden Fall ist problematisch, inwiefern die T zur Weitergabe der Sache berechtigt war. Dies ist in {{du przepis="§ 540 BGB"}} geregelt. Aber auch, wenn J zur Herausgabe verpflichtet ist, ist der Inhalt des Herausgabeanspruchs in § 986 Abs. 1 S. 2 BGB modifiziert: sie muss die Sache an die eigentliche Mieterin herausgeben.


Revision [4298]

Edited on 2009-11-24 21:33:20 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Studentin Tüchtig (T) mietet eine kleine Wohnung bei Streng (S) für die Dauer ihres Studiums in Schmalkalden. Für die Zeit eines Auslandssemesters möchte T ihre Kosten senken und vermietet die Wohnung an die Studienanfängerin Jung (J) weiter. Auf die Nachfrage der J, ob S nichts gegen die J hätte, antwortet T, dass es den S nichts angehe, solange T die Miete pünktlich zahle.
Während T im Ausland ist erfährt S von der Untermieterin und besucht sie. Da J gegenüber S frech wurde, verlangt S von ihr Räumung der Wohnung und Herausgabe der Schlüssel.
Kann er das?


Revision [4296]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-24 21:15:25 by WojciechLisiewicz
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