Revision history for FallUnfallMitGestohlenemAuto
Additions:
CategoryWIPR2Faelle
Deletions:
Additions:
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährdungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der Anspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der Anspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Deletions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Additions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. {{du przepis="§ 7 Abs. 3 StVG"}} ausgeschlossen ist.
Deletions:
Additions:
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen, ob der ANspruch nicht gem. § 7 III StVG ausgeschlossen ist.
Deletions:
Additions:
((1)) Lösungshinweise
Als Anspruchsgrundlagen gegen R kommen die Normen des BGB kaum in Betracht - weder besteht zwischen F und R ein Vertrag (vertragliche Ansprüche demzufolge ausgeschlossen) noch hat R dem F etwas im Sinne einer unerlaubten Handlung getan (keine §§ 823 ff. BGB).
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-0&subsumsession=0&root=4425" h="5"}}
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen,
Als Anspruchsgrundlagen gegen R kommen die Normen des BGB kaum in Betracht - weder besteht zwischen F und R ein Vertrag (vertragliche Ansprüche demzufolge ausgeschlossen) noch hat R dem F etwas im Sinne einer unerlaubten Handlung getan (keine §§ 823 ff. BGB).
Es kommt aber ein Tatbestand der Gefährungshaftung gem. {{du przepis="§ 7 StVG"}} in Betracht. Demnach könnte F von R den Ersatz aller Schäden verlangen, die ihm durch den Betrieb des Kfz des R entstanden sind - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Anspruch aus {{du przepis="§ 7 Abs. 1 StVG"}} erwirbt F unter folgenden Voraussetzungen:
{{taris url="http://80.237.160.189/taris/?path=0-0&subsumsession=0&root=4425" h="5"}}
Dabei ist hier insbesondere die Frage zu stellen,