Revision history for FallStudien3Loesungshinweise2024
Additions:
(2) § 776?
(a) Ist § 776 auf Grundschuld anwendbar?
Sonst würde § 774, 412, 401 i. V. m. Sicherungsvereinbarung leer laufen!
deshalb (+)
(b)
(a) Ist § 776 auf Grundschuld anwendbar?
Sonst würde § 774, 412, 401 i. V. m. Sicherungsvereinbarung leer laufen!
deshalb (+)
(b)
Deletions:
Additions:
In Betracht kommt das Problem der Form für die Bürgschaftserklärung. Zu prüfen ist insofern, ob hier der Bürgschaftsvertrag gem. {{du norm="§ 125 S. 1 BGB"}} nichtig ist:
(1) Formerfordernis: {{du norm="§ 766 S. 1 BGB"}}
(2) Form (nicht) eingehalten? - Unterzeichnung (+) aber Bank verfügt nicht über die Originalurkunde; ein Fax reicht nicht aus
(3) ABER: {{du norm="§ 350 HGB"}}
- Bürgschaft des A Handelsgeschäft? {{du norm="§ 344 HGB"}}
- also: Schriftform nicht erforderlich!
((3)) Einwendungen des Bürgen selbst?
(1) Hauptschuldner ist "weg"?!
Akzessorietät gem. {{du norm="§ 767 Abs. 1 BGB"}} - ohne Hauptforderung keine Bürgenverpflichtung!
Wirkt sich das auf die Pflicht des Bürgen aus?
ABER: Sinn der Bürgschaft = auch Insolvenzrisiko des Hauptschuldners absichern!
(2)
((3)) Einwendungen des Hauptschuldners wegen {{du norm="§ 768 BGB"}}
(1) Formerfordernis: {{du norm="§ 766 S. 1 BGB"}}
(2) Form (nicht) eingehalten? - Unterzeichnung (+) aber Bank verfügt nicht über die Originalurkunde; ein Fax reicht nicht aus
(3) ABER: {{du norm="§ 350 HGB"}}
- Bürgschaft des A Handelsgeschäft? {{du norm="§ 344 HGB"}}
- also: Schriftform nicht erforderlich!
((3)) Einwendungen des Bürgen selbst?
(1) Hauptschuldner ist "weg"?!
Akzessorietät gem. {{du norm="§ 767 Abs. 1 BGB"}} - ohne Hauptforderung keine Bürgenverpflichtung!
Wirkt sich das auf die Pflicht des Bürgen aus?
ABER: Sinn der Bürgschaft = auch Insolvenzrisiko des Hauptschuldners absichern!
(2)
((3)) Einwendungen des Hauptschuldners wegen {{du norm="§ 768 BGB"}}
Deletions:
Additions:
((1)) Anspruch auf Zahlung von 4 Mio. EUR nebst Zinsen und Kosten auf dem Darlehensvertrag mit M
H könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung der Darlehenssumme i. H. v. 4 Mio. EUR sowie der Zinsen und Kosten gem. §§ 765, 767 Abs. 2, 488 Abs. 1 S. 2 BGB haben.
((2)) erworben
((3)) Bestehen der Hauptforderung
Problem 1: Bürgschaft noch vor Auszahlung des Darlehens - aber: {{du norm="§ 767 Abs. 2 BGB"}}!
Problem 2: Zinsen und Kosten nicht absehbar - aber auch hier: {{du norm="§ 767 Abs. 2 BGB"}}
((3)) Vertrag abgeschlossen
Angebot: A "hat sich angeboten" - bestimmt? (-)
Angebot 2: Formular der Bank H - noch nicht ganz ausgefüllt! (-)
spätestens Unterzeichnung durch A liegt Angebot vor (+)
Annahme: Mitarbeiter der H legt die Bürgschaftserklärung (Fax) zu den Akten (+)
Fristen (+)
Übereinstimmung (+)
((3)) Inhalt der Bürgschaft?
Zwei Beträge:
- Darlehenssumme, 4 Mio. EUR?
- Zinsen + Kosten, Beträge über 4 Mio. EUR hinaus?
(1) Bezogen auf Darlehenssumme 4 Mio.
"Höchstbetragsbürgschaft" umfasst diesen Betrag, also (+)
(2) Bezogen auf Beträge über 4 Mio. EUR hinaus?
=> Höchstbetragsbürgschaft = Begrenzung des Umfangs gem. {{du norm="§ 767 Abs. 1 BGB"}} auf einen bestimmten Betrag unter dem Wert der Gesamtforderung.
Gilt hier doch "Bürgschaft umfasst auch Zinsen und Kosten über 4 Mio. hinaus" aus dem Vertrag?
(a) Klausel individuell vereinbart?
AGB-Recht anwendbar? {{du norm="§ 310 Abs. 1 BGB"}}? Doch! §§ 305 Abs. 1, 307 BGB gelten!
(b) AGB-Klausel?
- ist das AGB-Klausel? => Formular! Offenbar oft verwendet = vorformulierte Klausel für eine Vielzahl von Verträgen ({{du norm="§ 305 Abs. 1 BGB"}}) (+)
- ist die Klausel in den Vertrag erfolgreich aufgenommen?
§ 305b? (-)
{{du norm="§ 305c Abs. 1 BGB"}}?
Argument für eine Überraschende Klausel = vorangegangene Klausel "Höchstbetragsbürgschaft"
Argument dagegen: in § 767 Abs. 2 steht genau das Gleiche, wie in der strittigen Klausel!
**Annahme: Die Klausel wurde in den Vertrag aufgenommen**
- ist die Klausel auch wirksam = oder verstößt sie gegen die Inhaltskontrolle der §{{du norm="§ 307-309 BGB"}}?
Da A Unternehmer => Prüfung grundsätzlich nur am Maßstab des {{du norm="§ 307 BGB"}}!
Option 1: AGB-Klausel unwirksam / nicht einbezogen = kein Anspruch auf Zinsen / Kosten!
Option 2: AGB-Klausel OK = Anspruch auf Zinsen + Kosten gegeben.
((3)) Wirksamkeit
Leistungsfähigkeit und Verstoß gegen {{du norm="§ 138 BGB"}} kommt nicht in Betracht.
In Betracht kommt das Problem der Form für die Bürgschaftserklärung.
((2)) nicht verloren
((2)) durchsetzbar
H könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung der Darlehenssumme i. H. v. 4 Mio. EUR sowie der Zinsen und Kosten gem. §§ 765, 767 Abs. 2, 488 Abs. 1 S. 2 BGB haben.
((2)) erworben
((3)) Bestehen der Hauptforderung
Problem 1: Bürgschaft noch vor Auszahlung des Darlehens - aber: {{du norm="§ 767 Abs. 2 BGB"}}!
Problem 2: Zinsen und Kosten nicht absehbar - aber auch hier: {{du norm="§ 767 Abs. 2 BGB"}}
((3)) Vertrag abgeschlossen
Angebot: A "hat sich angeboten" - bestimmt? (-)
Angebot 2: Formular der Bank H - noch nicht ganz ausgefüllt! (-)
spätestens Unterzeichnung durch A liegt Angebot vor (+)
Annahme: Mitarbeiter der H legt die Bürgschaftserklärung (Fax) zu den Akten (+)
Fristen (+)
Übereinstimmung (+)
((3)) Inhalt der Bürgschaft?
Zwei Beträge:
- Darlehenssumme, 4 Mio. EUR?
- Zinsen + Kosten, Beträge über 4 Mio. EUR hinaus?
(1) Bezogen auf Darlehenssumme 4 Mio.
"Höchstbetragsbürgschaft" umfasst diesen Betrag, also (+)
(2) Bezogen auf Beträge über 4 Mio. EUR hinaus?
=> Höchstbetragsbürgschaft = Begrenzung des Umfangs gem. {{du norm="§ 767 Abs. 1 BGB"}} auf einen bestimmten Betrag unter dem Wert der Gesamtforderung.
Gilt hier doch "Bürgschaft umfasst auch Zinsen und Kosten über 4 Mio. hinaus" aus dem Vertrag?
(a) Klausel individuell vereinbart?
AGB-Recht anwendbar? {{du norm="§ 310 Abs. 1 BGB"}}? Doch! §§ 305 Abs. 1, 307 BGB gelten!
(b) AGB-Klausel?
- ist das AGB-Klausel? => Formular! Offenbar oft verwendet = vorformulierte Klausel für eine Vielzahl von Verträgen ({{du norm="§ 305 Abs. 1 BGB"}}) (+)
- ist die Klausel in den Vertrag erfolgreich aufgenommen?
§ 305b? (-)
{{du norm="§ 305c Abs. 1 BGB"}}?
Argument für eine Überraschende Klausel = vorangegangene Klausel "Höchstbetragsbürgschaft"
Argument dagegen: in § 767 Abs. 2 steht genau das Gleiche, wie in der strittigen Klausel!
**Annahme: Die Klausel wurde in den Vertrag aufgenommen**
- ist die Klausel auch wirksam = oder verstößt sie gegen die Inhaltskontrolle der §{{du norm="§ 307-309 BGB"}}?
Da A Unternehmer => Prüfung grundsätzlich nur am Maßstab des {{du norm="§ 307 BGB"}}!
Option 1: AGB-Klausel unwirksam / nicht einbezogen = kein Anspruch auf Zinsen / Kosten!
Option 2: AGB-Klausel OK = Anspruch auf Zinsen + Kosten gegeben.
((3)) Wirksamkeit
Leistungsfähigkeit und Verstoß gegen {{du norm="§ 138 BGB"}} kommt nicht in Betracht.
In Betracht kommt das Problem der Form für die Bürgschaftserklärung.
((2)) nicht verloren
((2)) durchsetzbar
Additions:
=== Hauptaufgabe 1 ===
Additions:
((1)) Anspruch ?
((1)) Anspruch ?
((1)) Anspruch ?