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Fallbeispiel: Eine komplizierte Bestellung des Angestellten


Sachverhalt

Angestellter A ist im kleinen Beratungsunternehmen der erfolgreichen B tätig und dort insbesondere auch für den Einkauf zuständig. Eine explizite Verteilung der Aufgaben gibt es bei B nicht, aber A hat bereits oft kleine und größere Beschaffungen für B getätigt - mal die komplette Büroausstattung für 10.000 EUR bestellt, mal den Dienstwagen für die B besorgt.



Geschäftig (G) ist ein selbständiger Unternehmensberater. Er hat ein kleines Team von Mitar­bei­tern, mit denen er Unternehmen bei Umstrukturierung und Ausgliederung von Betrieben unterstützt. Das Büro des G wird durch die stets zuverlässige Angestellte Lahm (L) betreut. L schließt ab und zu eigenständig für G Verträge ab, unter anderem beim Computerhändler und -dienstleister Absturz (A), indem sie auf dem Briefkopf der Firma oder von der dienstlichen E-Mail-Adresse Bestellungen versendet. G kümmert sich schon länger nicht mehr um den "Kleinkram" und auch wenn er mit den durch L bestellten Waren (Drucker, Büroausstattung und Büromaterial) nicht immer wirklich zufrieden ist, lässt er L in ihrem "Königreich Büro", wie er sich ausdrückt, weiterhin eigenständig regieren. Er geht auch davon aus, dass L niemals größere Anschaffungen ohne Rücksprache mit ihm tätigen würde.

Eines Tages ist L zum wiederholten Mal über die Computer in der Firma verärgert, weil diese eine versehentlich gelöschte Datei aus den Sicherungskopien nicht wiederherstellen können, wie es der Verkäufer – der A – versprochen hat. Sie ruft bei A an, der seinen Mitarbeiter Dusel (D) schickt, damit sich dieser die Technik bei G umfassend anschaut.

Die Diagnose des D ist kurz: man sei beim Kauf der Ausstattung mit der Backupsoftware zu geizig gewesen, so dass die Sicherungskopien nicht richtig erstellt werden können und deshalb die Wiederherstellung von Dateien häufig nicht gelingt. Abhilfe soll ein professionelles Softwarepaket schaffen, das bei A gerade im Angebot ist und für lediglich 8.000 EUR in der Firma des G ein für allemal Datensicherheit bringen würde. D verschweigt dabei allerdings, dass die Software eine Aufrüstung der Server und Laufwerke bei G erfordern würde, die weitere 20.000 EUR kostet.

L ist von den Argumenten des D sowie von der Vision, mit dem Sonderangebot über 2.000 EUR Lizenzkosten für die Software zu sparen, überzeugt und bestellt wie gewohnt auf dem Briefkopf des G die Software.

Als G die Rechnung über 8.000 EUR und die Schachtel mit Datenträgern der Software sieht, ist er empört. Als ein Mitarbeiter des A ihm auch noch eröffnet, dass er die Software nicht ohne teure Aufrüstung der Server und Laufwerke zum Laufen bringen kann, will er die Rechnung definitiv nicht mehr bezahlen. Gegenüber A erklärt er, dass er die L gar nicht dazu ermächtigt habe, die Software zu kaufen. Darüber hinaus sei es ein Skandal, dass eine notwendige Aufrüstung durch den D verschwiegen wurde. Aus diesen Gründen möchte er vom Geschäft mit A definitiv Abstand nehmen.





Lösungshinweise






Musterlösung






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