Revision history for FallKiTaPreise
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((1)) Lösungshinweise
Es ist ein Verstoß gegen {{du przepis="Art. 3 Abs. 1 GG"}} denkbar.
Bei der Frage der Rechtfertigung der Differenzierung ist zunächst die Intensität zu prüfen. Weil die Einkünfte auf Personen abstellen und weniger auf die Situation, ist hier eine hohe Intensität der Differenzierung festzustellen.
Die Ungleichbehandlung ist nur gerechtfertigt, wenn
1) dafür ein legitimer Zweck vorliegt (hier: Subventionierung der Geringverdiener, Chancengleichheit für Kinder **ohne Zusatzbelastung des Haushalts**)
2) die Differenzierung geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen (hier: mit unterschiedlichen Gebühren werden Geringverdiener entlastet)
3) die Differenzierung erforderlich ist (hier: Subventionierung ginge auch ohne Belastung der besser Verdienenden; allerdings wäre dann der Haushalt nicht ausgeglichen)
4) die Differenzierung angemessen ist (hier: ist die Zusatzbelastung der Besserverdiener zugunsten der Geringverdiener angemessen? eine vollständige Verschiebung des Chancenausgleichs auf Private ist problematisch! zulässig wäre möglicherweise eine Staffelung in der Subventionierung, aber über das Kostenniveau ist möglicherweise unangemessen)
Es ist ein Verstoß gegen {{du przepis="Art. 3 Abs. 1 GG"}} denkbar.
Bei der Frage der Rechtfertigung der Differenzierung ist zunächst die Intensität zu prüfen. Weil die Einkünfte auf Personen abstellen und weniger auf die Situation, ist hier eine hohe Intensität der Differenzierung festzustellen.
Die Ungleichbehandlung ist nur gerechtfertigt, wenn
1) dafür ein legitimer Zweck vorliegt (hier: Subventionierung der Geringverdiener, Chancengleichheit für Kinder **ohne Zusatzbelastung des Haushalts**)
2) die Differenzierung geeignet ist, diesen Zweck zu erreichen (hier: mit unterschiedlichen Gebühren werden Geringverdiener entlastet)
3) die Differenzierung erforderlich ist (hier: Subventionierung ginge auch ohne Belastung der besser Verdienenden; allerdings wäre dann der Haushalt nicht ausgeglichen)
4) die Differenzierung angemessen ist (hier: ist die Zusatzbelastung der Besserverdiener zugunsten der Geringverdiener angemessen? eine vollständige Verschiebung des Chancenausgleichs auf Private ist problematisch! zulässig wäre möglicherweise eine Staffelung in der Subventionierung, aber über das Kostenniveau ist möglicherweise unangemessen)