ich war hier: FallIPadHickhack

Version [20104]

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Fallbeispiel: ein Hin und Her mit dem Tabletcomputer

Probeklausur im WS 2012/13

A. Sachverhalt
Der 16-jährige A möchte einen Tablett-Computer haben. Seine Eltern sind allerdings dagegen. Er sucht das Geschäft des B auf, in dem Geräte der Marke Apple verkauft werden. Da gerade eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, bietet B ein Auslaufmodell des iPad für 349,- EUR an, in das sich A sofort „verliebt“. In dem ausgesprochen niedrigen Preis sieht er die Gelegenheit, die Eltern vom Kauf doch zu überzeugen. Er schaut sich das Gerät ausführlich an und fragt, ob B das Gerät für ihn nicht einen Tag lang reservieren könnte. Sie tauschen ihre E-Mail-Adressen aus und sollen per E-Mail den Vertrag finalisieren. B räumt dem A für die Entscheidung zwei Tage Zeit ein.

Zwar hat A etwas Geld gespart, die 250,- EUR in seinem Sparschwein reichen noch nicht für das Gerät aus. A schreibt dennoch noch am gleichen Tag an B eine E-Mail mit – unter anderem – folgendem Inhalt:

Das iPod, das ich bei Ihnen zuvor angesehen habe, möchte ich gern für 299,- EUR haben.

B liest die Nachricht am Folgetag. Er wundert sich zwar, dass in der Nachricht kein „iPad“ steht, geht aber davon aus, dass es ein Tippfehler ist und dass mit der Nachricht das von A angesehene Gerät gemeint war. Er antwortet:

Sie können das Gerät haben, aber nicht für 299,- EUR, sondern für 349,- EUR.

A schreibt noch am gleichen Tag zurück, dass er auch mit dem Preis einverstanden ist. Diese Nachricht hat B versehentlich gelöscht, ohne sie gelesen zu haben.

Nun bittet A die Eltern um die ihm noch fehlenden 99,- EUR. Die Eltern des A sind zunächst sauer, dass A gegen ihren Willen die Anschaffung getätigt hat und lehnen es ab, den Kauf zu unterstützen. Nach kurzer Überlegung sagt der Vater des A jedoch, dass er sich mit A das Gerät ja auch teilen könnte – es war ja so günstig... Er gibt dem A 100,- EUR und sagt, dass er sich das Gerät kaufen kann.

A geht zu B, der ihm allerdings mitteilt, dass er gerade das letzte Gerät einem anderen Kunden versprochen habe. B meint, sie hätten sich gar nicht über den Preis geeinigt und im Übrigen ginge es gar nicht um ein iPad, sondern um ein iPod. Im Übrigen könne A gar keine Verträge schließen, weil er – wie nun B erfahren habe – zu jung dafür sei.

Hat A gegen B einen Anspruch auf Übergabe des Gerätes?
Sofern angenommen werden kann, dass zwischen A und B ein Vertrag geschlossen wurde – ist oder wäre dieser auch wirksam?


B. Musterlösung (in der Vorlesung erarbeitet, unverbindlich!)



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