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Revision history for FallGutglaeubigHinUndZurueck


Revision [100330]

Last edited on 2022-11-14 12:35:43 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Allgemeine Hinweise zum Thema gutgläubiger Erwerb
(insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Kfz-Briefes bei einem Pkw)
- vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 1.9.2011 – 8 U 170/10
- vgl. [[https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-27528 OLG Celle, Urteil vom 12.10.2022 – 7 U 974/21]]


Revision [85080]

Edited on 2017-10-16 15:15:32 by WojciechLisiewicz
Additions:
In der Fallprüfung ist zu beachten, dass der Rückerwerb eigentlich nicht mehr - sofern die ursprüngliche Veräußerung durch Nichtberechtigten zum gutgläubigen Eigentumserwerb führte - vom Nichtberechtigten erfolgt. Deshalb ist diesbezüglich festzustellen, dass die Berechtigung des eigentlichen Eigentümers an den Nichtberechtigten zurück nicht als Eigentumserwerb vom Berechtigten zu betrachten ist (Veräußerer zwar Eigentümer, aber nicht berechtigt, die Sache an den früheren Veräußerer zu übertragen).


Revision [85079]

Edited on 2017-10-16 15:13:15 by WojciechLisiewicz
Additions:
Nach der noch überwiegenden Auffassung wird im Falle des Rückerwerbs infolge der Rückabwicklung eines schuldrechtlichen Vertrages der Anwendungsbereich der §§ 932 ff BGB einschränkend ausgelegt. Die Rückabwicklung sei als eine Einheit mit dem ursprünglichen Geschäft zu betrachten. Deshalb tritt mit Rückabwicklung nur der ursprüngliche Zustand ein, ein Eigentumserwerb durch den (nichtberechtigten ursprünglich Verfügenden) ist ausgeschlossen.
Deletions:
H.M.: der Anwendungsbereich der §§ 932 ff BGB ist einschränkend auszulegen, weil die Rückabwicklung als eine Einheit mit dem ursprünglichen Geschäft zu betrachten ist. Deshalb tritt mit Rückabwicklung nur der ursprüngliche Zustand ein.


Revision [15277]

Edited on 2012-05-21 10:11:08 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR3Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [8284]

Edited on 2010-10-07 18:24:19 by AnnegretMordhorst
Additions:
H.M.: der Anwendungsbereich der §§ 932 ff BGB ist einschränkend auszulegen, weil die Rückabwicklung als eine Einheit mit dem ursprünglichen Geschäft zu betrachten ist. Deshalb tritt mit Rückabwicklung nur der ursprüngliche Zustand ein.
Deletions:
H.M.: der Anwendungsbereich der §§ 932 ff BGB ist einschränkend auszulegen, weil die Rückabwicklung als eine Einheit mit dem ursprünglichen Geschäft zu betrachten sind. Deshalb tritt mit Rückabwicklung nur der ursprüngliche Zustand ein.


Revision [2951]

Edited on 2009-10-20 14:57:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
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CategoryFallsammlungWIPR


Revision [2950]

The oldest known version of this page was created on 2009-10-20 14:57:28 by WojciechLisiewicz
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