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Fallbeispiel 1 – Gitarrenklänge zum Geheißerwerb


Eigentumserwerb vom Berechtigten gem. § 929 S. 1; Übergabe und Geheißerwerb

A. Sachverhalt

Der Misanthrop Dr. H, Spezialist seines Faches und bekennender Musikliebhaber möchte seine Arbeitskollegen gern mit ein paar selbst gespielten Rocksongs beglücken. Um die beabsichtigte Wirkung (Schikane durch ohrenbetäubende Lautstärke) zu erzielen, interessiert er sich seit längerer Zeit für die im Eigentum seines Freundes Dr. W befindliche E-Gitarre (Modell Gibson Flying V). Nach vier Wochen des unnachgiebigen Drängens gibt W endlich nach und verkauft ihm die Gitarre. Beide einigen sich hinsichtlich des Eigentumsübergangs und W bittet seine Freundin A, der er die Gitarre geliehen hat, diese am Ende der Leihfrist nicht ihm zurückzugeben, sondern gleich H auszuhändigen. A kommt der Bitte des W nach, d. h. sie tut wie ihr geheißen.

B. Frage

Fraglich ist, ob Dr. H Eigentum erworben hat?

C. Lösungsskizze

D. Formulierungsvorschlag
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