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Fall: Haus als Geschenk für den Neffen


A. Sachverhalt
Großzügig (G) möchte seinen 16-jährigen Neffen Brav (B) für seine Freundlichkeit belohnen und ihm ein Haus in der Innenstadt schenken. Da G jedoch mit den Eltern des B im Streit steht, will er dies mit B allein erledigen. Deshalb lädt er ihn eines Tages zum Tee in der Stadt ein. Er zeigt ihm das komplett vermietete Haus mit 12 Wohnungen und erzählt von seiner Absicht. B freut sich über das Geschenk und darüber, dass er jetzt den "Eigentümer spielen" dürfe. Er überlegt noch, ob er mit den Eltern darüber reden sollte, G überzeugt den B jedoch, dass die Eltern des B gar nicht nötig sind.

B und G gehen sogleich zu einem Notar, dessen Dienste G häufiger in Anspruch nimmt. G möchte sich noch versichern, dass das Geschäft in rechtlicher Hinsicht korrekt wäre und bittet den Notar um Rat. Der Notar hat bereits Unterlagen zur Schenkung und zur Übertragung des Grundstücks auf B vorbereitet und soll anschließend einen entsprechenden Grundbuchantrag stellen.

B. Fragen
Welche Auskunft muss der Notar dem B geben?

C. Bearbeiterhinweise
Für die Eigentumsübertragung einer Immobilie gelten §§ 873 ff. BGB sowie § 925 BGB.
Bei der Lösung des Falles hilft auch die Lektüre der Vorschriften des Mietrechts, §§ 535 ff. BGB.







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