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Fall: Haus als Geschenk für den Neffen


A. Sachverhalt
Großzügig (G) möchte seinen 16-jährigen Neffen Brav (B) für seine Freundlichkeit belohnen und ihm ein Haus in der Innenstadt schenken. Da G jedoch mit den Eltern des B im Streit steht, will er dies ohne Beteiligung der Eltern des B erledigen. Deshalb lädt er B eines Tages zum Tee in der Stadt ein. Er zeigt im das komplett vermietete Haus mit 12 Wohnungen und erzählt dem B von seiner Absicht. B freut sich über das Geschenk und darüber, dass er jetzt den "Eigentümer spielen" dürfte. Er überlegt noch, ob er mit den Eltern darüber reden sollte, G überzeugt den B jedoch, dass die Eltern des B gar nicht nötig sind.

B und G gehen sogleich zu einem Notar, der auf Bitte des G bereits alles vorbereitet hat und erledigen die Formalitäten. B und G unterzeichnen einen Vertrag sowie die Auflassungserklärung des G für B. Der Notar übernimmt auch die übrigen Formalitäten, so dass das Grundstück mit dem Haus im Grundbuch auf den B eingetragen wird.

Kurze Zeit später verstirbt G. Seine Erben sind mit dem Geschenk für B nicht einverstanden und fragen, ob dies so zulässig war. B will das Geschenk behalten, auch wenn seine Eltern dagegen sind.

B. Fragen
Welche Rechtsgeschäfte haben B und G vorgenommen?
Waren sie wirksam?

C. Bearbeiterhinweise
Für die Eigentumsübertragung einer Immobilie gelten §§ 873 ff. BGB sowie § 925 BGB.
Für den Fall relevant sind auch Vorschriften des Mietrechts, §§ 535 ff. BGB.







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