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Fallbeispiel: Geschäftsführerhaftung und Kapitalerhaltung in der GmbH

Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG und Verantwortung des Geschäftsführers


Fallfragen im Einzelnen:

I. Hauptaufgabe zu 1:

Welche Ansprüche hat die O gegen B und G?

A. Anspruch der O gegen B auf Zahlung von 80.000,- EUR gem. § 31 Abs. 1 GmbHG
Sofern die Veräußerung des Wagens als Zahlung i. S. d. § 30 GmbHG zu betrachten ist, dann ist die Differenz zwischen Wert und Kaufpreis in jedem Fall zurückzugewähren...

1. Fall des § 30 GmbHG

a. Auszahlung i. S. d. Vorschrift

      • jede Vermögensminderung
=> auch Sachwerte, wie hier?
=> es sind alle Leistungen, die Vermögen der Gesellschaft mindern!
=> damit (+)

      • ohne Gegenleistung?
=> Gegenleistung kann Auszahlungscharakter beseitigen
=> jedenfalls dann, wenn das Geschäft dem "Drittvergleich" standhält
=> das krasse Missverhältnis in diesem Fall = keine (hinreichende) Gegenleistung!

      • von der Gesellschaft veranlasst (+)

      • an den "Gesellschafter" (+), an B

b. Beeinträchtigung des Vermögens

siehe "geschütztes Vermögen" im Baum => Link zur Baumdarstellung;

c. keine Ausnahmen
=> § 30 I 2, 3, II GmbHG


2. Bösgläubigkeit des Empfängers

3. Anspruchsgegner



B. Hauptaufgabe zu 2:
Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf die gegenseitigen Ansprüche von O und G?
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