Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Weiterführende Aufgabe 1:
1. Entwurf - Formulierung
2. Anforderungen sonst
B. Weiterführende Aufgabe 2:
1. Allgemein:
2. Inhalte:
C. Weiterführende Aufgabe 3...
1. Grundbucheintragung erfo...
2. Wie erfolgt die Grundbuc...
D. Weiterführende Aufgabe 1
1. Formulierung der Einladung
2. Sonstige Anforderungen
E. Weiterführende Aufgabe 2
F. Weiterführende Aufgabe 3
1. Entwurf - Formulierung
2. Anforderungen sonst
B. Weiterführende Aufgabe 2:
1. Allgemein:
2. Inhalte:
C. Weiterführende Aufgabe 3...
1. Grundbucheintragung erfo...
2. Wie erfolgt die Grundbuc...
D. Weiterführende Aufgabe 1
1. Formulierung der Einladung
2. Sonstige Anforderungen
E. Weiterführende Aufgabe 2
F. Weiterführende Aufgabe 3
Fallbeispiel: Fälschung bei Berufung eines Geschäftsführers
Fragen in der Hausarbeit
Weiterführende Fragen sind im Rahmen einer Hausarbeit zu bearbeiten. Zur Lösung gehören folgende Punkte:
Stand: November 2024
A. Weiterführende Aufgabe 1:
Formulieren Sie einen Entwurf der Einladung zur Gesellschafterversammlung. Erläutern Sie, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind.
Angaben:
- (richtiges!) Datum, Uhrzeit
- Adresse (genau, eindeutig und richtig!)
=> andernfalls kann der Beschluss nichtig sein!
- Zweck der Versammlung, § 51 Abs. 2 GmbHG
- Tagesordnung - mit der Einladung OK; spätestens gem. § 51 Abs. 4 GmbHG (3 Tage)
Optional und empfehlenswert:
- Bitte um Rückmeldung über Teilnahme!
- Für korrekte Zustellung der Einladungen stets eine Gesellschafterliste pflegen!
- Hinweis darauf, ob ordentliche oder außerordentliche GV (hier: außerordentliche)
- die in § 51 Abs. 1 S. 1 GmbHG vorgesehene Einladungsform (eingeschriebene Briefe) ist zwingend zu beachten, sonst sind alle Beschlüsse nichtig;
- von dieser Form ist eine Abweichung im Gesellschaftsvertrag aber möglich
Fristen / Termine:
- eine Woche vorher muss es grundsätzlich beim Gesellschafter sein (Tag der Versendung reicht nicht aus);
- die TO muss gem. § 51 Abs. 4 GmbHG spätestens 3 Tage vor dem GV-Termin beim Gesellschafter angekommen sein.
B. Weiterführende Aufgabe 2:
Wie werden Gesellschafterbeschlüsse und die Gesellschafterversammlung genau protokolliert?
Entwerfen Sie eine beispielhafte Formulierung für die Gesellschafterversammlung und die Beschlüsse in diesem Fall und erläutern diese!
Was sind die wichtigsten Bestandteile dabei?
1. Allgemein:
GV-Beschlüsse und Inhalt der Sitzungen müssen grundsätzlich nicht dokumentiert werden bzw. es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
GV-Beschlüsse und Inhalt der Sitzungen müssen grundsätzlich nicht dokumentiert werden bzw. es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
ABER:
Zu Dokumentations- und Nachweiszwecken sollte man stets dringend dazu raten, mindestens GV-Beschlüsse zu beurkunden - schriftlich oder ähnlich.
2. Inhalte:
Protokoll - Angaben zur Gesellschaft, Sitzungszeit und Ort, anwesende Gesellschafter / Anteile.
Protokoll - Angaben zur Gesellschaft, Sitzungszeit und Ort, anwesende Gesellschafter / Anteile.
Beschlüsse selbst:
=> "Die Gesellschafter beschließen, dass das Grundstück XXX an (Person) zum Preis von XXX verkauft wird."
Dafür (x Anteile / Stimmen)
Dagegen (y Anteile / Stimmen)
Enthaltung (z Anteile / Stimmen)
C. Weiterführende Aufgabe 3 (zur Fallabwandlung):
Angenommen, ein Beschluss zum Verkauf des Grundstücks an B liegt vor und ist wirksam. Ist zur Eigentumsübertragung eine Grundbucheintragung erforderlich? Erläutern Sie!
Schildern Sie das dabei zu absolvierende Verfahren vor dem Grundbuchamt und erläutern Sie dessen wichtigste Etappen und Elemente unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen!
2. Wie erfolgt die Grundbucheintragung?
Dies bestimmt sich nach Vorschriften der GBO. Im Einzelnen ist zu beachten, dass:
Dies bestimmt sich nach Vorschriften der GBO. Im Einzelnen ist zu beachten, dass:
=> (1) Antrag eines (2) Antragsberechtigten, § 13 I 1 GBO
In diesem Fall muss insofern die Gesellschaft als Eigentümerin ("Recht von der Eintragung betroffen"), vertreten durch den GF, einen Antrag gem. § 13 I GBO stellen.
Ferner wird regelmäßig ("soll") die Eintragung nur akzeptiert, wenn ein Notar als Vertreter des (Vor-)Eigentümers handelt.
=> (3) Bewilligung, § 19 GBO
Da hier eine Eigentumsübertragung gem. § 20 GBO erfolgt, ist auch ein Nachweis der Auflassung (§ 925 BGB) gem. dieser Vorschrift erforderlich.
=> (4) Voreintragung des Bewilligenden, § 39 GBO
Archiv:
Aufgaben aus dem Jahr 2023
D. Weiterführende Aufgabe 1
Aufgabenstellung
Wie ist die Einladung zur Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß zu formulieren? Welche Anforderungen sind dabei zu erfüllen? (Form, Fristen?)Die Lösung zur Aufgabenstellung setzt sich - wie ihr Wortlaut bereits suggeriert - aus zwei wesentlichen Teilen zusammen:
- einer angemessenen Formulierung der Einladung,
- Beachtung einiger formellen Anforderungen.
1. Formulierung der Einladung
Für Einladungen können Formularbücher genutzt werden. Beispiel: Walz, in: Beck'sches Formularbuch Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht.
Für Einladungen können Formularbücher genutzt werden. Beispiel: Walz, in: Beck'sches Formularbuch Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht.
Der Rechtsrahmen gibt hier die notwendigen Inhalte der Einladung vor. Insbesondere muss die Einladung alle Inhalte berücksichtigen, die für die Rechtmäßigkeit und insbesondere Nichtigkeit eines Beschlusses gem. GmbHG und AktG relevant sind!
Im Übrigen ist dabei zu beachten, dass eine nicht korrekte Benennung der Tagesordnungspunkte die (wirksame) Beschlussfassung in der jeweiligen Sitzung verhindern kann. Also ist zu überlegen, wie genau einerseits und wie weit andererseits die Tagesordnungspunkte bzw. Beschlüsse anzukündigen sind.
- die Versendung der Einladung in der Form, wie in § 51 GmbHG vorgesehen (Einschreiben),
- Beachtung der Fristen (eine Woche für Einladung, 3 Tage für die Tagesordnung)
In diesem Zusammenhang ist aber auch Folgendes zu bemerken:
- die Fristen der Versendung gelten für den Zugang beim Gesellschafter; insofern geht das Risiko einer verspäteten Einladung zu Lasten der Gesellschaft bzw. der Rechtmäßigkeit der Versammlung;
- die Ausschöpfung der Fristen bis auf den letzten Tag ist ohnehin nicht zu empfehlen;
- es ist üblich, die Tagesordnung mit der Einladung zusammen zu versenden.
E. Weiterführende Aufgabe 2
Aufgabenstellung
Formulieren Sie den in der Sitzung gefassten Gesellschafterbeschluss korrekt!Auch im Hinblick auf den Wortlaut der Beschlüsse können Formularbücher genutzt werden. Dennoch ist das jeweilige Anliegen im Beschluss klar und hinreichend erschöpfend zu erfassen...
Es existieren zahlreiche Möglichkeiten, Beschlüsse zu dokumentieren. Sie können einzeln erfasst werden, wobei dann der Bezug zum Sitzungsprotokoll herzustellen ist, wenn Angaben zur Sitzung in diesem enthalten sind. Da das Sitzungsprotokoll mit den Beschlüssen eng verbunden ist, ist es sinnvoll. die Beschlüsse im Sitzungsprotokoll zu erfassen.
F. Weiterführende Aufgabe 3
Aufgabenstellung
Angenommen, ein Beschluss zum Verkauf des Grundstücks an B liegt vor. Wie hat die Veräußerung des Grundstücks genau zu erfolgen, damit B am Ende erfolgreich Eigentümer wird? Beschreiben Sie alle vorzunehmenden Rechtsgeschäfte im Hinblick auf ihre notwendigen Inhalte und Form sowie alle sonstigen Handlungen, die dafür vorzunehmen sind!Die zivilrechtlichen Anforderungen sowie solche der GBO sind zu behandeln! Formulierungsvorschläge für die notarielle Beurkundung sind sinnvoll, aber für die Aufgabenstellung nicht zwingend. Es sind auf jeden Fall die einzelnen Schritte und denkbare Modalitäten für diese anzusprechen:
- Kaufvertrag vs. Übereignung (dabei zentral: Auflassung) in Form notarieller Beurkundung
- Anträge an das Grundbuchamt und wer stellt diese?
- wann ist die Übereignung erfolgreich und vollzogen?
Übereignung eines Grundstücks - Prozedur im Detail:
=> Auflassung (Erklärungen von beiden Teilen gem. § 925 Abs. 1 BGB);
- beide Teile anwesend,
- (in der Praxis i. d. R.) notarielle Beurkundung
- widerrufbar?
=> Unbedenklichkeit i. S. d. GESteuer
=> Eintragung ins Grundbuch
- Antrag, § 13 I GBO
- Form der Urkunden, § 29 GBO
- Bewilligung des Betroffenen, § 19 GBO
- Betroffener = vorher eingetragen
- Eintragung
=> Einigkeit bis einschließlich Eintragung (Auflassung widerruflich?)
=> Vormerkung, § 883 BGB
- Sicherheitsinteressen des Erwerbers können sonst nicht umfassend geschützt werden
- in der Praxis üblich