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Fall: Bücher gegen Gebot


A. Sachverhalt
An der Hochschule in S wurde ein elektronisches schwarzes Brett errichtet, mit dessen Hilfe Studierende Bücher, CDs, Möbel und ähnliche Gegenstände kaufen, verkaufen oder tauschen können. Der Wirtschaftsstudent Faul (F) bietet am 25.10. seine Bücher zu BWL und VWL, die er nach dem erfolgreichen dritten Versuch nicht mehr benötigt, zum Verkauf an. Die Bücher sollen in einem Paket an den Höchstbietenden gehen, wie sich F ausdrückt. Zwecks Kontakt hinterlässt F eine E-Mail-Adresse. Das Angebot erscheint auf dem schwarzen Brett normalerweise 10 Tage lang, F verlängert seine Anzeige nicht.

Die Studentin des ersten Semesters Tüchtig (T) schreibt an F bereits am 28.10., dass sie die Bücher für insgesamt 90 EUR gern nimmt und wartet vergeblich mehrere Tage auf eine Antwort. Als T sich schließlich - mangels Alternative - einige neue Bücher zulegt, schreibt ihr F am 20.11. eine E-Mail, dass er den von T vorgeschlagenen Preis akzeptiere und fragt, wo das Geschäft vollzogen werden kann.

T ist verwirrt und möchte die Bücher, die sie nun doppelt hätte, nicht mehr von F nehmen.

B. Frage
Kann F von T verlangen, dass die Bücher bezahlt und abgenommen werden?


C. Lösungsskizze
Bitte unbedingt § 145 BGB und ff. lesen!


Ähnlicher Sachverhalt auch im AS Skript, Grundlagen Fälle BGB AT, 2007, Fall 9



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