ich war hier: FallAnschlussErzeugungsanlage

Version [50091]

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Fallbeispiel: Anschluss einer Stromerzeugungsanlage


Sachverhalt

Der regionale Energieversorger V möchte ein Kohlekraftwerk mit 60 MW (elektrisch) errichten. Ein geeigneter Standort für das Kraftwerk befindet sich im Netzgebiet, in dem der Stromkonzern K tätig ist. Nachdem alle bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen vorliegen, fragt V bei K an, wie das Kraftwerk an das Stromnetz des K angeschlossen werden kann.
Die Mitarbeiter von K behaupten, sie seien nicht zuständig, sondern die Netzgesellschaft N, die alle Netze von S betreibt und im Konzern des K integriert ist. Allerdings ist auch N nicht ohne Weiteres bereit, das Kraftwerk des V an ihr Netz anzuschließen. Es ist in der Tat auch technisch nicht möglich, das Netz in der Nähe des Kraftwerks (300 Meter) für den Anschluss zu nutzen, weil dort zwar ein von der Spannungsebene geeignetes Netz vorhanden ist, dieses aber keine hinreichende Kapazität hat. Erst das 2 Kilometer entfern- te Schalthaus würde den Anschluss ermöglichen (Anschlusskosten wären dann aber um 400.000,- EUR höher) – oder das Netz müsste für 1,5 Mio. EUR ausgebaut werden.

Frage 1: Kann V verlangen, dass sein Kraftwerk an das Stromnetz angeschlossen wird?
Frage 2: Von wem und auf welcher Rechtsgrundlage?

Fallabwandlung

Wie oben, allerdings errichtet V kein Kohlekraftwerk, sondern eine Windturbine mit 4 MW Leistung. V möchte nicht nur, dass seine Anlage an das Netz angeschlossen wird, sondern auch, dass er für die eingespeiste Energie – zumindest teilweise – Geld erhält.

Frage 3: Kann V in diesem Fall verlangen, dass seine Windkraftanlage an das Stromnetz angeschlossen wird?
Frage 4: Kann V Zahlung von Vergütung oder Prämien verlangen?
Frage 5: An wen soll sich V in Bezug auf Frage 3 und 4 wenden und auf welche Rechtsgrundlage stützen?


Lösungshinweise





CategoryEnergierecht
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