Fallbeispiel - Die Geburtstagsfeier
Sachverhalt:
M will seinen 18. Geburtstag am 15.02.2015 ganz groß feiern. Er hat dafür seine Freunde eingeladen. Um diese ausreichend zu bewirten, schickt er seinen älteren Bruder B am 05.02.2015 zum Getränkehändler H, um 10 Kisten Bier, 3 Flaschen Wodka und 3 Flaschen Korn zu bestellen. Im Laden des H ist nur der Verkäufer V, der die Bestellung entgegen nimmt und sagt: „Der Chef wird sich melden.“ H sagt mit einer E-Mail am 09.02.2015 die Lieferung zu. Nachdem seine Freundin F sich am 10.02.2015 von ihm getrennt hat, will M die ganze Party absagen. Gleichzeitig machen seine Eltern E Stress, weil sie nicht wollen, dass auf der Feier harter Alkohol ausgeschenkt wird. Als M am 12.02.2015 die Bestellung bei H stornieren möchte, fällt ihm auf, dass in der Bestätigungs-Mail des H von 30 zu lieferenden Flaschen Wodka die Rede ist. Auf Nachfrage meint B, dass er sich bei der Bestellung vertan hat.
Wie ist die Rechtslage?
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