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Version [53976]

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Fallbeispiel 3


Sachverhalt:


Der Unternehmer Rüdiger, ein notorischer Trinker, kümmert sich nur noch oberflächlich um die Geschäfte. Daher entgeht es ihm auch, dass seine Sekretärin Susanne des Öfteren Einrichtungsgegenstände bei dem Möbelhaus Müller im Namen der Firma R bestellt und in die eigene Wohnung schaffen lässt. Erst als die S einen Fernsehsessel bestellt und R im nüchternen Zustand die Auftragsbestätigung liest, geht ihm ein Licht auf. Er teilt M mit, dass die Bestellung ungültig sei. M verlangt Zahlung des Fernsehsessels.

Mit Recht?
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