Version [95948]
Dies ist eine alte Version von EnergieRWahlRMsbGBeispiel erstellt von WojciechLisiewicz am 2020-12-15 14:32:17.
Fallbeispiel: Wahl des Messstellenbetreibers
das Wahlrecht im MsbG
Sachverhalt
Der Mieter Ferdinand (F) möchte seinen Energieverbrauch genauer kontrollieren und interessiert sich für intelligente Stromzähler. Der örtliche Netzbetreiber N, der sich nach Inkrafttreten des MsbG entschieden hat, die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht abzugeben, bietet F an, einen intelligenten Zähler einzubauen, mit dem F seinen Stromverbrauch jederzeit transparent sehen und variable Stromtarife nutzen könnte.F erfährt von Ralf (R), dass der Messdienstleister W kundenfreundlicher und günstiger ist, als N. Deshalb möchte F den Zähler von W einbauen lassen. N teilt F mit, dass dies nicht möglich sei, da N für das Netzgebiet, in dem F wohnt, zuständig sei.
F teilt N schriftlich mit, dass er W mit dem Messstellenbetrieb beauftragen möchte. Dabei hält sich F an alle im Gesetz vorgeschriebenen Inhaltsbestimmungen. N antwortet, dass dem Wechselwunsch des F leider nicht entsprochen wird, weil W keinen einwandfreien Messstellenbetrieb (MSB) gewährleisten könne. N ignoriert dabei allerdings, dass W im Netzgebiet des N den Messstellenbetrieb für zahlreiche Kunden bereits übernommen.
Hat F einen Anspruch auf Wechsel des Messstellenbetreibers?