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Das Strommarktgesetz

Die neuen Regelungen im Überblick


in Arbeit

A. Einleitung

Das "Gesetz zur Witerentwicklung des Strommarktes" (Strommaktgesetz) ist am 30.07.2016 in Kraft getreten. Diesem ist ein umfangreicher Konsultationsprozess vorausgegangen. Dieser resultierte aus einer Strommarktdiskussion in Deutschland, welche zum Gegenstand hatte, dass sich die ökonomischen Ansichten der stromerzeugendenn Unternehmen aufgrund der vorherrschenden Marktsituation in Deutschland so nachteilig entwickeklten und Zweifel entstanden. Diese Zweifel bezogen sich vor allem auf die dauerhafte Sicherstellung der Versorgung mit Strom. Auch führte das „Energiewendeparadoxum“ d.h der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien zu mehr CO2 – Emissionen. Gerade hierbei sollte es zu weniger CO2 – Emissionen kommen.

Um dem zu begegnen wurde seitens des BMWi im darauf folgenden Konsultationsprozess zur Aus- bzw. Neugestaltung des deutschen Strommarktes im Oktober 2014 das „Grünbuch“ zur öffentlichen Konsultation. Dieses hatte einerseits die Darstellung potenzieller Marktausgestaltungen für den zukünftigen Strommarkt zum Gegenstand. Andererseits enthielt dieses „Sowieso-Maßnahmen. Diese sollen der Sicherstellung eines sicheren, kosteneffizienten und umweltverträglichen Strommarktes dienen und sind in jedem Fall umzusetzen. Im wesentlichen ging es im „Grünbuchs“ um die Grundsatzentscheidung für einen Kapazitätsmarkt oder einen weiterentwickelten sog. Strommarkt 2.0.
Im Juli 2015 folgte dann die Veröffentlichung des „Weißbuches“. In diesem war die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung enthalten, dass es einen Kapazitätsmarkt, in welchen es Betreibern von steuerbaren, herkömmlichen "Sicherheitskraftwerken" möglich sein soll ein Extra an Ginnen zu erzielen aufgrund der bloßen Vorhaltung, vorerst nicht eingeführt wird. Vielmehr soll der derzeitige Steommarkt weiterentwickelt werden. Zudem beinhaltete das „Weißbuch“ 20 genaue Maßnahmen zur Verwirklichung des Strommarktes 2.0 Der erste Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett am 14.11.2015 beschlossen. Dieser Entwurf erfuhr durch einen Änderungsantrag des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 18/8915), dem der Bundestag in seiner Sitzung am 23.06.2016 zustimmte, entscheidende Änderungen.
Beachte: Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt noch die beihilferechtliche Genehigung seitens der europäischen Kommission abzuwarten.

Das am 30.07.2016 in Kraft getretenen Strommarktgesetz enthält für sich genommen keine eigenständigen Regelungen. Vielmehr werden durch dieses bestehende Gesetze geändert. Auch ist in diesem Fall von einem Mantelgesetz die Rede.
Im Weiteren beschäftigt sich dieser Artikel mit den Fragen:

  1. Welche neuen Regelungen gibt es im Allgemeinen? (B. ) und
  1. Wie sind diese ausgestaltet? (C.)

Am Ende diese Artikels finden Sie weiterführende Informationen rund um das Strommarktgesetz..

B. Neuregelungen im Allgemeinen

1. Ergänzende Absicherung des Strommarktes

2. Effiziente und anpassungsfähige Versorgung mit Strom

3. Stärkung der Marktmechanismen

C. Neuregelungen im Einzelnen

1. Ergänzende Absicherung des Strommarktes

a. Netzreserve

b. Kapazitätsreserve

c. Sicherheitsbereitschaft

2. Effiziente und anpassungsfähige Versorgung mit Strom

a. Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte

b. Spitzenkappun bei Ntzausbauplanung

c. Öffnung des Regelenergiemarktes

3. Stärkung der Marktmechanismen

a. Freie Preisbildung

b. Stärkung der Bilanzkreistreue

D. Weiterführende Informationen

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