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Additions:
Das Urteil bestimmt (und bestätigt diesbezüglich die Auffassung der Vorinstanzen), dass die Pauschalierung von Mahngebüren und Inkassokosten in den AGB sehr restriktiv nur möglich ist. Der Verwender darf die Pauschalieren gegenüber Verbrauchern nur in dem Umfang vornehmen, in welchem seine Aufwendungen tatsächlich entstehen. Schätzt der Verwender seine Aufwendungen in einer Höhe, die später nicht nachgewiesen werden kann, sind die Klauseln mit den Pauschalen unwirksam.
Deletions:
Das Urteil bestimmt (und bestätigt diesbezüglich die Auffassung der Vorinstanzen), dass die Pauschalierung von Mahngebüren und Inkassokosten in den AGB sehr restriktiv nur möglich ist.


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