Revision history for EnergieRRechtsprechungAGBBGH18VIIIZR33618
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((1)) Aktenzeichen:
VIII ZR 336/18
((1)) Fundstelle:
BeckRS 2018, 35152; RdE 2019, 176
((1)) Für Vertrag maßgebliche Aussagen:
1. Entnimmt ein Kunde nach der Kündigung eines Sonderkundenvertrages weiter Energie, kommt durch schlüssiges
Verhalten ein Tarifkundenverhältnis zustande (Anschluss an BGH
BeckRS 2016, 09506; BeckRS 2016, 21388).(Rn. 17)
2. Ein Energieversorger, der den Arbeitspreis in der Grundversorgung unter den zuvor geltenden Preis absenkt, kann eine Erhöhung dieses (abgesenkten) Preises nur unter Wahrung der vom BGH entwickelten Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung verlangen (Anschluss an BGH BeckRS 2016,
09506). (Rn. 20)
((1)) Kurzfassung Umsetzung in formulierte Klausel:
((1)) Benannte Rechtsvorschriften:
{{du przepis="§ 5 GasGVV"}}, {{du przepis="§ 2 Abs. 2 GasGVV"}}
((1)) Relevante Auszüge:
Redaktionelle Leitsätze:
Rn. 20
Rn. 21
VIII ZR 336/18
((1)) Fundstelle:
BeckRS 2018, 35152; RdE 2019, 176
((1)) Für Vertrag maßgebliche Aussagen:
1. Entnimmt ein Kunde nach der Kündigung eines Sonderkundenvertrages weiter Energie, kommt durch schlüssiges
Verhalten ein Tarifkundenverhältnis zustande (Anschluss an BGH
BeckRS 2016, 09506; BeckRS 2016, 21388).(Rn. 17)
2. Ein Energieversorger, der den Arbeitspreis in der Grundversorgung unter den zuvor geltenden Preis absenkt, kann eine Erhöhung dieses (abgesenkten) Preises nur unter Wahrung der vom BGH entwickelten Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung verlangen (Anschluss an BGH BeckRS 2016,
09506). (Rn. 20)
((1)) Kurzfassung Umsetzung in formulierte Klausel:
((1)) Benannte Rechtsvorschriften:
{{du przepis="§ 5 GasGVV"}}, {{du przepis="§ 2 Abs. 2 GasGVV"}}
((1)) Relevante Auszüge:
Redaktionelle Leitsätze:
Rn. 20
Rn. 21
Deletions:
__Rn. 20__
__Rn. 21__