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Das neue EEG 2014
in Bearbeitung
A. Einleitung
Das neu gefasste EEG ist am 01.08.2014 in Kraft getreten. Durch diese Neuerung wurde die Förderung von erneuerbaren Energien umfassend verändert. Teilweise sind diese beachtlich, so zum Beispiel
- bei der verpflichtenden Direktvermarktung,
- bei der Drosselung der finanziellen Förderung für Biogasanlagen,
- hinsichtlich der Einführung von Ausschreibungen für PV-Freiflächen sowie
- die Miteinbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlagezahlungspflicht bzw.
- bei der Angleichung der besonderen Ausgleichsregelung
Demgegenüber sind die Änderungen bei den Vergütungssätzen nicht so weitreichend. Bei diesen wurden die schon vorhandenen Vergütungssätze leicht modifiziert übernommen. Alle diese Änderungen sollen dazu beitragen die Förderung der erneuerbaren Energien, so die Bundesregierung den weiteren Kostenanstieg entscheidend zu begrenzen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu lenken sowie die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren.
Darüber hinaus soll das neu gefasste EEG entsprechend seiner Regelung in § 1 Abs. 2 dazu beitragen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erhöhen. Dabei ist vorgesehen, dass der Anteil bis 2025 40 bis 45 Prozent beträgt und bis zum Jahr 2035 55 bis 60 Prozent erreicht. Damit diese Ausbauziele erziel werden können, wurden in § 2 neue Instrumente der Mengenlenkung aufgenommen. Zu diesen zählen:
- verpflichtende Direktvermarktung zur besseren Marktintegration der ereuerbaren Energien
- Konzentration auf die kostengünstigen Technologien
- angemessenen Verteilung der Förderkosten zur Beschränkung der explodierenden Kosten
- Festlegung der Höhe der notwendigen Förderung durch Ausschreibug
Diese führen zu einer Änderung der bereits vorhandenen Vorschriften. Zudem erfolgt eine Konkretisierung dieser Instrumente durch die im EEG 2014 neu aufgenommen Regelungen. Aus diesem Grund werden die neuen Vorschriften im Folgenden anhand dieser Instrumente im Überblick vorgestellt.
B. Neue Regelungen im Überblick
1. Durchbrechung der Kostendynamik
2. Konzentration auf kostengünstige Energien
3. Bestimmung des Förerumfangs durch Ausschreibungen
4. Bessere Markteinbindung durch verpflichtende Direktvermarktung
C. Weiterführende Links
1. Allgemeines
- .....
2. Besondere Ausgleichsregelung
- .....
3. Anlagenregister
- ...........
Akuteller Hinweis: aufgrund der nicht funktionierenden systeminternen Verlinkung auf die Vorschriften ist eine Nennung der einzelnen Vorschriften derzeit nicht möglich. Die Funktionsweise der systeminternen Verlinkung auf die Vorgaben des EEG 2014 wird derzeit geprüft.