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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. EnWG
B. NABEG
C. Bedarfsplanung
1. Szenariorahmen gem. § 12...
2. Netzentwicklungsplan gem...
3. Übrige Fragen des Planun...
4. Offshore-Netze, §§ 17a f...
D. Planung gemäß Regelungen...
1. Ordnungsgemäßes Verfahre...
2. Rechtsschutz
3. Veränderungssperre gem. ...
4. Planfeststellung gem. §§...
a. Ist das Verfahren ordnun...
b. Rechtsschutz
c. Besitzeinweisung, § 27 N...
E. Projektplanung gem. EnWG
1. Besteht Pflicht zur Plan...
2. Was ist die zuständige B...
3. Ist die Planfeststellung...
4. Rechtsschutz
5. Enteignung gem. § 45 EnWG
B. NABEG
C. Bedarfsplanung
1. Szenariorahmen gem. § 12...
2. Netzentwicklungsplan gem...
3. Übrige Fragen des Planun...
4. Offshore-Netze, §§ 17a f...
D. Planung gemäß Regelungen...
1. Ordnungsgemäßes Verfahre...
2. Rechtsschutz
3. Veränderungssperre gem. ...
4. Planfeststellung gem. §§...
a. Ist das Verfahren ordnun...
b. Rechtsschutz
c. Besitzeinweisung, § 27 N...
E. Projektplanung gem. EnWG
1. Besteht Pflicht zur Plan...
2. Was ist die zuständige B...
3. Ist die Planfeststellung...
4. Rechtsschutz
5. Enteignung gem. § 45 EnWG
Rechtsfragen
vorgestellt von Frau Holl am 9. 11. 2021
A. EnWG
§§ 12a ff. EnWG
=> erfüllt der ÜNB Pflichten im Rahmen der Bundesbedarfsplanung?
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> ist eine Plangenehmigung (statt Feststellung) rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> ist das Vorhaben planungspflichtig?
B. NABEG
§§ 4 ff. NABEG - Bundesfachplanung:
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
=> Einwendungen der Länder (Berücksichtigung)?
§§ 18 ff. NABEG - da Verwaltungsakt:
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung
Rechtsfragen der Netzplanung in der Energiewirtschaft
Im Hinblick auf die Planung von Energieversorgungsnetzen sind in den unterschiedlichen Planungsbereichen folgende Rechtsfragen relevant:
C. Bedarfsplanung
Die Bundesbedarfsplanung gem. §§ 12a ff. EnWG wirft zahlreiche Fragen und Probleme auf. Es handelt sich dabei allerdings um ein Verfahren mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, bei dem das Potential für eventuelle Rechtsstreitigkeiten begrenzt ist. Die dabei vorzunehmenden behördlichen Entscheidungen haben in der Regel einen Charakter, der eine gerichtliche Überprüfung unmöglich machen - mangels Außenwirkung oder weil der Rechtsschutz ausdrücklich eingeschränkt ist (vgl. z. B. § 12c Abs. 4 EnWG).
Im Hinblick auf das - jedenfalls verwaltungsintern bzw. im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten durch die Übertragungsnetzbetreiber - ordnungsgemäße Verfahren und dessen Ergebnis sind folgende Fragen zu formulieren:
- was sind die notwendigen Inhalte des Szenariorahmens?
- ist der Szenariorahmen ordnungsgemäß erstellt worden?
- welches Verfahren ist einzuhalten bei Erstellung des Szenariorahmens?
- was sind die notwendigen Inhalte des Netzentwicklungsplans?
- was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG?
- welche Pflichten / welche Befugnisse hat die Regulierungsbehörde?
- welche Pflichten / welche Befugnisse hat der Übertragungsnetzbetreiber?
- ist eine Entscheidung / Handlung der BNetzA im Zusammenhang mit dem Planungsverfahren rechtmäßig?
- wie ist das Verfahren der Planerstellung durchzuführen?
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesfachplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
1. Ordnungsgemäßes Verfahren der Bundesfachplanung
Hier stellt sich in erster Linie die Frage, wie das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen ist. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
Hier stellt sich in erster Linie die Frage, wie das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen ist. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
- Antrag
- einzureichende Unterlagen
- Fristen
- Einwendungen gem. § 14 NABEG
2. Rechtsschutz
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 Abs. 3 NABEG. Möglich ist lediglich:
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 Abs. 3 NABEG. Möglich ist lediglich:
- Erhebung von Einwänden durch ein Bundesland gem. § 14 NABEG;
3. Veränderungssperre gem. § 16 NABEG
Eine konkrete Frage resultiert aus § 16 NABEG, kraft dessen für durch die Planung betroffenen Gebiete eine Veränderungssperre verhängt werden kann. Den möglichen Rechtsschutz sieht dabei § 16 II-V NABEG vor.
Eine konkrete Frage resultiert aus § 16 NABEG, kraft dessen für durch die Planung betroffenen Gebiete eine Veränderungssperre verhängt werden kann. Den möglichen Rechtsschutz sieht dabei § 16 II-V NABEG vor.
Die Fragen können dabei wie folgt lauten:
- ist die Verhängung einer Veränderungssperre rechtmäßig?
- hat der Widerspruch gegen eine Veränderungssperre (§ 16 Abs. 5 NABEG) Aussicht auf Erfolg?
- hat eine Klage gegen Veränderungssperre Aussicht auf Erfolg?
4. Planfeststellung gem. §§ 18 ff. NABEG
Ein wesentlicher und von der rechtlichen Seite entscheidendes Verfahren im NABEG ist das Verfahren der Planfeststellung gem. §§ 18 ff. NABEG. In diesem Rahmen können sich insbesondere Fragen zu folgenden Themen stellen:
Ein wesentlicher und von der rechtlichen Seite entscheidendes Verfahren im NABEG ist das Verfahren der Planfeststellung gem. §§ 18 ff. NABEG. In diesem Rahmen können sich insbesondere Fragen zu folgenden Themen stellen:
b. Rechtsschutz
Es kann sich allerdings auch die Frage stellen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Anfechtungsklage?). Hierfür gelten ähnliche Regeln, wie für andere Planfeststellungen gem. VwVfG.
Es kann sich allerdings auch die Frage stellen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Anfechtungsklage?). Hierfür gelten ähnliche Regeln, wie für andere Planfeststellungen gem. VwVfG.
Insbesondere in Bezug auf die konkrete Projektplanung gem. §§ 43 ff. EnWG sind folgende Fragestellungen in der Praxis denkbar:
1. Besteht Pflicht zur Planfeststellung, § 43 S. 1 EnWG?
Diese Frage bezieht sich auf die sog. Planungsbedürftigkeit des Vorhabens - d. h. auf die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf.
Diese Frage bezieht sich auf die sog. Planungsbedürftigkeit des Vorhabens - d. h. auf die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf.
Vgl. auch § 18 Abs. 1 NABEG.
2. Was ist die zuständige Behörde im Planfeststellungsverfahren?
Eine Teilfrage zu vielen anderen Fraqen des Planungsrechts (wie ist die Planung durchzuführen? ist die Planungsentscheidung rechtmäßig?) ist stets die Frage der Zuständigkeit der handelnden Behörde.
Eine Teilfrage zu vielen anderen Fraqen des Planungsrechts (wie ist die Planung durchzuführen? ist die Planungsentscheidung rechtmäßig?) ist stets die Frage der Zuständigkeit der handelnden Behörde.
3. Ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
Alternativ auch: Ist die Planfeststellung wirksam?
Alternativ auch: Ist die Planfeststellung wirksam?
Oder: Sind die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Planfeststellung erfüllt?
Mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Planfeststellung und Plangenehmigung gem. §§ 43 ff. EnWG befasst sich folgender Artikel etwas ausführlicher.
4. Rechtsschutz
Haben Rechtsbehelfe / Rechtsmittel gegen eine Planfeststellung / Plangenehmigung Aussicht auf Erfolg?
Haben Rechtsbehelfe / Rechtsmittel gegen eine Planfeststellung / Plangenehmigung Aussicht auf Erfolg?
Insbesondere: Hat eine Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung / Plangenehmigung Aussicht auf Erfolg? Vgl. dazu auch Folgendes Fallbeispiel.
Kategorie, zu der dieser Artikel gehört: Planung von Energieversorgungsnetzen