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Revision history for EnergieRNetzplanRechtsfragen


Revision [99748]

Last edited on 2021-11-16 12:28:44 by WojciechLisiewicz
Deletions:
((2)) Offshore-Netze, §§ 17a ff. EnWG
- wie ist das Verfahren der Planerstellung durchzuführen?


Revision [99747]

Edited on 2021-11-16 10:17:25 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 Abs. 3 NABEG. Möglich ist lediglich:
Deletions:
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 NABEG. Möglich ist lediglich:


Revision [99745]

Edited on 2021-11-16 09:42:27 by WojciechLisiewicz
Additions:
In der Vorschrift sind die Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung geregelt. Soll diese vorgenommen werden, stellt sich die Frage, inwiefern dies ordnungsgemäß erfolgt.
Deletions:
Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung


Revision [99744]

Edited on 2021-11-16 09:39:06 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 NABEG. Möglich ist lediglich:
Deletions:
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 Abs. 3 NABEG. Möglich ist lediglich:


Revision [99743]

Edited on 2021-11-16 09:38:11 by WojciechLisiewicz
Additions:
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten (im BBPlG als überregional ausgewiesen), sind sowohl die Bundesfachplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
Deletions:
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesfachplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:


Revision [99665]

Edited on 2021-11-09 15:58:57 by WojciechLisiewicz
Additions:
- erfüllt der ÜNB seine Pflichten im Rahmen der Bundesbedarfsplanung?
Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung
((2)) Ist die Planfeststellung (der Planfeststellungsbeschluss) rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
Auch: Ist eine Plangenehmigung (statt Feststellung) rechtmäßig?
Deletions:
===== Rechtsfragen =====
== vorgestellt von Frau Holl am 9. 11. 2021 ==
((1)) EnWG
§§ 12a ff. EnWG
=> erfüllt der ÜNB Pflichten im Rahmen der Bundesbedarfsplanung?
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
§§ 43 ff. EnWG - auch hier Verwaltungsakt, also:
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> ist eine Plangenehmigung (statt Feststellung) rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> ist das Vorhaben planungspflichtig?
((1)) NABEG
§§ 4 ff. NABEG - Bundesfachplanung:
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
=> Einwendungen der Länder (Berücksichtigung)?
§§ 18 ff. NABEG - da Verwaltungsakt:
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung
((2)) Ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)


Revision [99664]

Edited on 2021-11-09 15:53:31 by WojciechLisiewicz
Additions:
== vorgestellt von Frau Holl am 9. 11. 2021 ==
((1)) EnWG
§§ 12a ff. EnWG
=> erfüllt der ÜNB Pflichten im Rahmen der Bundesbedarfsplanung?
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
§§ 43 ff. EnWG - auch hier Verwaltungsakt, also:
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> ist eine Plangenehmigung (statt Feststellung) rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> ist das Vorhaben planungspflichtig?
((1)) NABEG
§§ 4 ff. NABEG - Bundesfachplanung:
=> wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?
=> Einwendungen der Länder (Berücksichtigung)?
§§ 18 ff. NABEG - da Verwaltungsakt:
=> Ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig?
=> Wird das Planfeststellungsverfahren korrekt durchgeführt?
=> Anfechtungsklage
=> Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung
Deletions:
== vorgestellt von Frau Holl ==


Revision [99663]

Edited on 2021-11-09 14:35:42 by WojciechLisiewicz
Additions:
===== Rechtsfragen =====
== vorgestellt von Frau Holl ==


Revision [99659]

Edited on 2021-11-09 12:40:24 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Planung gemäß Regelungen des NABEG
((2)) Ordnungsgemäßes Verfahren der Bundesfachplanung
((2)) Planfeststellung gem. §§ 18 ff. NABEG
Ein wesentlicher und von der rechtlichen Seite entscheidendes Verfahren im NABEG ist das Verfahren der Planfeststellung gem. §§ 18 ff. NABEG. In diesem Rahmen können sich insbesondere Fragen zu folgenden Themen stellen:
((3)) Ist das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt?
Das Planfeststellungsverfahren muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, in den §§ 18 ff. NABEG sind die wichtigsten Regelungen enthalten, wobei die Vorschriften ein weitgehend eigenständiges Verfahren statuieren.
((3)) Rechtsschutz
Es kann sich allerdings auch die Frage stellen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Anfechtungsklage?). Hierfür gelten ähnliche Regeln, wie für andere Planfeststellungen gem. VwVfG.
((3)) Besitzeinweisung, § 27 NABEG
((1)) Projektplanung gem. EnWG
Deletions:
((1)) Fachplanung gemäß Regelungen des NABEG
((2)) Ordnungsgemäßes Verfahren
((2)) Besitzeinweisung, § 27 NABEG
((1)) Projektplanung


Revision [95739]

Edited on 2020-11-17 14:58:46 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Fachplanung gemäß Regelungen des NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesfachplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
Hier stellt sich in erster Linie die Frage, **wie das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen ist**. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
((2)) Rechtsschutz
Der Rechtsschutz im klassischen Sinne ist im Rahmen der Fachplanung gem. dem NABEG relativ stark eingeschränkt, vgl. § 15 Abs. 3 NABEG. Möglich ist lediglich:
- Erhebung von Einwänden durch ein Bundesland gem. § 14 NABEG;
Eine konkrete Frage resultiert aus § 16 NABEG, kraft dessen für durch die Planung betroffenen Gebiete eine Veränderungssperre verhängt werden kann. Den möglichen Rechtsschutz sieht dabei § 16 II-V NABEG vor.
Die Fragen können dabei wie folgt lauten:
- ist die Verhängung einer Veränderungssperre rechtmäßig?
- hat der Widerspruch gegen eine Veränderungssperre (§ 16 Abs. 5 NABEG) Aussicht auf Erfolg?
- hat eine Klage gegen Veränderungssperre Aussicht auf Erfolg?
Vgl. auch § 18 Abs. 1 NABEG.
((2)) Ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
Alternativ auch: Ist die Planfeststellung wirksam?
Oder: Sind die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Planfeststellung erfüllt?
Mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Planfeststellung und Plangenehmigung gem. §§ 43 ff. EnWG [[EnergieRNetzPlanfeststellung befasst sich folgender Artikel etwas ausführlicher]].
((2)) Rechtsschutz
Haben Rechtsbehelfe / Rechtsmittel gegen eine Planfeststellung / Plangenehmigung Aussicht auf Erfolg?
Insbesondere: Hat eine Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung / Plangenehmigung Aussicht auf Erfolg? Vgl. dazu auch [[EnergieRAnfechtungPlangenehmigungBeispiel Folgendes Fallbeispiel]].
((2)) Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}}
Ist eine Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}} zulässig / rechtmäßig?
Deletions:
((1)) Sonderfall: Planung gem. NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesbedarfsplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
Wie ist das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
inkl. Rechtsschutz gem. § 16 II-V NABEG
((2)) Rechtsschutz gegen die Zulassungsentscheidung
gem. § 15 Abs. 3 S. 2 NABEG
((2))
- ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
- Ist die Planfeststellung wirksam? ({{du przepis="§ 43c EnWG"}})
- Rechtsschutz gegenüber (nicht rechtmäßigen) Planfeststellungen
((1)) Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}}
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Enteignung?
frühere Liste zum Abgleich:
- Planungsbedürftigkeit - d. h. die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf;
- Rechtmäßigkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Anfechtbarkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Voraussetzungen der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Zulässigkeit der Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}}
- Rechtsschutz, insbesondere Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Verfahren zur Erstellung des Bundesbedarfsplans (§§ 12a ff. EnWG)


Revision [95738]

Edited on 2020-11-17 14:42:16 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Bundesbedarfsplanung gem. §§ 12a ff. EnWG wirft zahlreiche Fragen und Probleme auf. Es handelt sich dabei allerdings um ein Verfahren mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, bei dem das Potential für eventuelle Rechtsstreitigkeiten begrenzt ist. Die dabei vorzunehmenden behördlichen Entscheidungen haben in der Regel einen Charakter, der eine gerichtliche Überprüfung unmöglich machen - mangels Außenwirkung oder weil der Rechtsschutz ausdrücklich eingeschränkt ist (vgl. z. B. {{du przepis="§ 12c Abs. 4 EnWG"}}).
Im Hinblick auf das - jedenfalls verwaltungsintern bzw. im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten durch die Übertragungsnetzbetreiber - ordnungsgemäße Verfahren und dessen Ergebnis sind folgende Fragen zu formulieren:
- ist der Szenariorahmen ordnungsgemäß erstellt worden?
- was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG?
- ist die Bestätigung der BNetzA gem. § 12c IV EnWG rechtmäßig?
- ist eine Entscheidung / Handlung der BNetzA im Zusammenhang mit dem Planungsverfahren rechtmäßig?
Deletions:
- was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG


Revision [95732]

Edited on 2020-11-17 13:11:06 by WojciechLisiewicz
Additions:
Kategorie, zu der dieser Artikel gehört: [[CategoryNetzPlanung Planung von Energieversorgungsnetzen]]


Revision [95699]

Edited on 2020-11-10 13:04:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
((2)) Besteht Pflicht zur Planfeststellung, {{du przepis="§ 43 S. 1 EnWG"}}?
Diese Frage bezieht sich auf die sog. Planungsbedürftigkeit des Vorhabens - d. h. auf die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf.
((2)) Was ist die zuständige Behörde im Planfeststellungsverfahren?
Eine Teilfrage zu vielen anderen Fraqen des Planungsrechts (wie ist die Planung durchzuführen? ist die Planungsentscheidung rechtmäßig?) ist stets die Frage der Zuständigkeit der handelnden Behörde.
((2))
Deletions:
- besteht Pflicht zur Planfeststellung, {{du przepis="§ 43 S. 1 EnWG"}}?
- zuständige Behörde?


Revision [95698]

Edited on 2020-11-10 09:58:41 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [95697]

Edited on 2020-11-10 09:58:14 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Sonderfall: Planung gem. NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesbedarfsplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
((2)) Ordnungsgemäßes Verfahren
Wie ist das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
- Antrag
- einzureichende Unterlagen
- Fristen
- Einwendungen gem. § 14 NABEG
((2)) Veränderungssperre gem. § 16 NABEG
inkl. Rechtsschutz gem. § 16 II-V NABEG
((2)) Besitzeinweisung, § 27 NABEG
((2)) Rechtsschutz gegen die Zulassungsentscheidung
gem. § 15 Abs. 3 S. 2 NABEG
Deletions:
B. Sonderfall: Planung gem. NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Landesgrenzen überschreitenden Leitungen sind sowohl die Bundesbedarfsplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
1.Ordnungsgemäßes Verfahren
Wie ist das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen? Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
Antrag
einzureichende Unterlagen
Fristen
Einwendungen gem. § 14 NABEG
2. Veränderungssperre gem. § 16 NABEG
inkl. Rechtsschutz gem. § 16 II-V NABEG
3. Besitzeinweisung, § 27 NABEG
4. Rechtsschutz gegen die Zulassungsentscheidung
gem. § 15 III 2 NABEG


Revision [95696]

Edited on 2020-11-10 09:55:07 by WojciechLisiewicz
Additions:
B. Sonderfall: Planung gem. NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Landesgrenzen überschreitenden Leitungen sind sowohl die Bundesbedarfsplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:
1.Ordnungsgemäßes Verfahren
Wie ist das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen? Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
Antrag
einzureichende Unterlagen
Fristen
Einwendungen gem. § 14 NABEG
2. Veränderungssperre gem. § 16 NABEG
inkl. Rechtsschutz gem. § 16 II-V NABEG
3. Besitzeinweisung, § 27 NABEG
4. Rechtsschutz gegen die Zulassungsentscheidung
gem. § 15 III 2 NABEG


Revision [95695]

Edited on 2020-11-10 09:54:23 by WojciechLisiewicz
Additions:
- wie ist das Verfahren der Planerstellung durchzuführen?
Deletions:
- Verfahren der Planerstellung


Revision [95694]

Edited on 2020-11-10 09:53:51 by WojciechLisiewicz
Additions:

- welche Pflichten / welche Befugnisse hat die Regulierungsbehörde?
- welche Pflichten / welche Befugnisse hat der Übertragungsnetzbetreiber?
Deletions:
insb. Pflichten und Befugnisse der Regulierungsbehörde
oder der Übertragungsnetzbetreiber


Revision [88322]

Edited on 2018-05-26 12:32:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
Im Hinblick auf die Planung von Energieversorgungsnetzen sind in den unterschiedlichen Planungsbereichen folgende Rechtsfragen relevant:
----
frühere Liste zum Abgleich:
Insbesondere in Bezug auf die konkrete Projektplanung gem. §§ 43 ff. EnWG sind folgende Fragestellungen in der Praxis denkbar:
- Planungsbedürftigkeit - d. h. die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf;
- Rechtmäßigkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Anfechtbarkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Voraussetzungen der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Zulässigkeit der Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}}
- Rechtsschutz, insbesondere Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Verfahren zur Erstellung des Bundesbedarfsplans (§§ 12a ff. EnWG)


Revision [88300]

Edited on 2018-05-24 15:14:13 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Bedarfsplanung
((2)) Szenariorahmen gem. {{du przepis="§ 12a Abs. 1 EnWG"}}

- was sind die notwendigen Inhalte des Szenariorahmens?
- welches Verfahren ist einzuhalten bei Erstellung des Szenariorahmens?

((2)) Netzentwicklungsplan gem. {{du przepis="§ 12b Abs. 1 EnWG"}}

- was sind die notwendigen Inhalte des Netzentwicklungsplans?
- was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG

((2)) Übrige Fragen des Planungsverfahrens
insb. Pflichten und Befugnisse der Regulierungsbehörde
oder der Übertragungsnetzbetreiber
((2)) Offshore-Netze, §§ 17a ff. EnWG
- Verfahren der Planerstellung
((1)) Projektplanung

- besteht Pflicht zur Planfeststellung, {{du przepis="§ 43 S. 1 EnWG"}}?
- zuständige Behörde?
- ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
- Ist die Planfeststellung wirksam? ({{du przepis="§ 43c EnWG"}})
- Rechtsschutz gegenüber (nicht rechtmäßigen) Planfeststellungen
((1)) Enteignung gem. {{du przepis="§ 45 EnWG"}}
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Enteignung?


Revision [88245]

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