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Rechtsfragen der Netzplanung in der Energiewirtschaft


Im Hinblick auf die Planung von Energieversorgungsnetzen sind in den unterschiedlichen Planungsbereichen folgende Rechtsfragen relevant:

A. Bedarfsplanung


1. Szenariorahmen gem. § 12a Abs. 1 EnWG

    • was sind die notwendigen Inhalte des Szenariorahmens?
    • welches Verfahren ist einzuhalten bei Erstellung des Szenariorahmens?

2. Netzentwicklungsplan gem. § 12b Abs. 1 EnWG

    • was sind die notwendigen Inhalte des Netzentwicklungsplans?
    • was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG

3. Übrige Fragen des Planungsverfahrens

    • welche Pflichten / welche Befugnisse hat die Regulierungsbehörde?
    • welche Pflichten / welche Befugnisse hat der Übertragungsnetzbetreiber?

4. Offshore-Netze, §§ 17a ff. EnWG

    • wie ist das Verfahren der Planerstellung durchzuführen?

B. Sonderfall: Planung gem. NABEG
Für die im NABEG geregelten Fälle der Planung von Leitungen, die Landesgrenzen überschreiten, sind sowohl die Bundesbedarfsplanung wie auch die Planfeststellung auf Projektebene speziell geregelt. Hier können folgende Rechtsfragen auftreten:

1. Ordnungsgemäßes Verfahren
Wie ist das Verfahren der Bundesfachplanung gem. den NABEG-Regelungen (§§ 4 ff. NABEG) durchzuführen. Dabei sind insbesondere folgende Teilfragen zu berücksichtigen:
    • Antrag
    • einzureichende Unterlagen
    • Fristen
    • Einwendungen gem. § 14 NABEG
2. Veränderungssperre gem. § 16 NABEG
inkl. Rechtsschutz gem. § 16 II-V NABEG

3. Besitzeinweisung, § 27 NABEG

4. Rechtsschutz gegen die Zulassungsentscheidung
gem. § 15 Abs. 3 S. 2 NABEG


C. Projektplanung

  • besteht Pflicht zur Planfeststellung, § 43 S. 1 EnWG?
  • zuständige Behörde?
  • ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
  • Ist die Planfeststellung wirksam? (§ 43c EnWG)
  • Rechtsschutz gegenüber (nicht rechtmäßigen) Planfeststellungen

D. Enteignung gem. § 45 EnWG
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Enteignung?


frühere Liste zum Abgleich:


Insbesondere in Bezug auf die konkrete Projektplanung gem. §§ 43 ff. EnWG sind folgende Fragestellungen in der Praxis denkbar:

  • Planungsbedürftigkeit - d. h. die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf;
  • Rechtmäßigkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
  • Anfechtbarkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
  • Voraussetzungen der Planfeststellung oder Plangenehmigung
  • Zulässigkeit der Enteignung gem. § 45 EnWG
  • Rechtsschutz, insbesondere Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung oder Plangenehmigung
  • Verfahren zur Erstellung des Bundesbedarfsplans (§§ 12a ff. EnWG)
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