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Netznutzungsentgelte, Anreizregulierung
Fallbeispiel
A. Sachverhalt
Der Energieversorger Stromausfall (S) betreibt ein Stromnetz in der Stadt Wattenhausen und in ihrer Umgebung. Die steigenden Betriebskosten des Netzes belasten immer stärker das Finanzergebnis des Unternehmens, weshalb seine Geschäftsführung eine "Netzentgeltoffensive" eröffnet. Ziel der Maßnahmen bei S ist eine vollständige Abdeckung der Kosten des Netzbetriebes in den Netzentgelten.
Da die Netzentgelte derzeit gemäß den Regeln der sog. Anreizregulierung gebildet werden sollen, sucht die Geschäftsführung von S eine Strategie für die Unternehmensführung, damit die o. g. Ziele erreicht werden können. Deshalb fragt die Geschäftsführung:
2. Welche Strategie dem Versorger zu empfehlen ist, wenn der Netzbetrieb profitabel erfolgen soll?
B. Lösungshinweise
1. Zu 1:
Die Voraussetzungen der Ermittlung der Erlösobergrenze sowie für die Netzentgelte insgesamt wurden im Artikel über die Anreizregulierung dargestellt.
Die Voraussetzungen der Ermittlung der Erlösobergrenze sowie für die Netzentgelte insgesamt wurden im Artikel über die Anreizregulierung dargestellt.
Vgl. auch folgende Baumstruktur.
2. Zu 2:
Eine kostenbasierte Regulierung findet nicht mehr statt, allerdings bildet die (korrekt ermittelte) Kostenbasis des Unternehmens eine Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze auch die Ausgangslage für die Regulierungsvorgaben. Damit ist bei der Vorlage der Kosten des Netzbetriebs eine sorgfältige Kostenanalyse zu empfehlen.
Eine kostenbasierte Regulierung findet nicht mehr statt, allerdings bildet die (korrekt ermittelte) Kostenbasis des Unternehmens eine Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze auch die Ausgangslage für die Regulierungsvorgaben. Damit ist bei der Vorlage der Kosten des Netzbetriebs eine sorgfältige Kostenanalyse zu empfehlen.
Da die Effizienzvorgabe jedoch nicht nur von den Kosten des Netzbetreibers selbst sondern von dem Effizienzniveau auch anderer Netzbetreiber abhängt, führt kein Weg an der Effizienzsteigerung vorbei. Um einen profitablen Netzbetrieb zu erreichen, muss der Netzbetreiber also an einer Reduzierung seiner Kosten arbeiten. War es früher möglich, die tatsächlichen Kosten mit in den Ansatz zu bringen (unter der Voraussetzung der Genehmigung der Kosten durch die Bundesnetzagentur), ist dies durch die Anreizregulierung nicht mehr möglich.
Durch die Vorgabe einer festen Erlösobergrenze ergibt sich die Rendite als Differenz aus der Erlösobergrenze abzüglich der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten bestehen aus beeinflussbaren (anreizregulierte) und nicht beeinflussbaren Kosten. Das Unternehmen kann die Rendite nur dadurch erhöhen, dass es seine Effizienz erhöht und die beeinflussbaren Kosten senkt. Je schneller dabei das Unternehmen effizient wird, desto schneller und größer ist die Rendite.
Möglichkeiten zur Kostensenkung können im Bereich der Bürokratie (Verwaltung), beim Aufwand für Instandhaltung der Netze, bei Netzverlusten usw. bestehen. Insgesamt ist eine möglichst effiziente Betriebsführung anzustreben.
Dabei ist zu beachten, dass bei ordnungsgemäßer Betriebsführung eine angemessene Kapitalrendite auf jeden Fall möglich ist, weil diese bereits als ein Posten in der Kostengrundlage für die Erlösobergrenze (§ 7 StromNEV/GasNEV) vorgesehen ist.
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