ich war hier: EnergieRMSBWahlrecht

Version [100292]

Dies ist eine alte Version von EnergieRMSBWahlrecht erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-11-07 14:10:57.

 

Recht auf Wahl des Messstellenbetreibers im MsbG

gem. §§ 5 und 6 MsbG


Der Kunde kann nach Maßgabe der §§ 5 und 6 MsbG den Messstellenbetreiber frei wählen. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki