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Anspruch auf Vergütung für Strom aus KWK

gegen den Netzbetreiber gem. § 4 Abs. 2 KWKG

A. Einführung


B. Anspruchsaufbau
Nachstehend werden die Voraussetzungen des Anspruchs gem.

1. Dem Grunde nach

a. Zulassung der Anlage gem. § 10 Abs. 1 KWKG

b. Verpflichteter: Netzbetreiber

c. Berechtigter/Anspruchsteller: Betreiber einer KWK-Anlage, § 4 Abs. 2 KWKG

d. Anlage maximal 100kW

e. Es erfolgt die kaufmännische Abnahme gem. § 4 Abs. 2 KWKG

f. Kein Wegfall des Anspruchs gem. § 4 Abs. 2 S. 3 KWKG
Der Anspruch fällt weg, wenn kein Anspruch auf Zuschlag besteht. Damit verknüpft der Gesetzgeber den Anspruch auf Vergütung komplett mit dem Anspruch auf KWK-Zuschlag. Für das Vorliegen des Vergütungsanspruchs müssen auch sämtliche Voraussetzungen des Zuschlags geprüft werden - sofern sie nicht bereits oben geprüft wurden.

2. Dem Umfang nach

    • vergütungsrelevante Strommenge
= wie kaufmännisch abgenommener KWK-Strom

    • Vergütungshöhe

      • gemäß Vereinbarung

      • üblicher Preis = Börsenpreis: VSS - keine Vereinbarung

      • gemäß Angebot eines Dritten

Vgl. dazu auch folgendes Fallbeispiel
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