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Energiedienstleistungen

spezielle Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft: Einsparcontracting u. a.
A. Rechtsquellen
Energiedienstleistungen und damit auch Energie-Contracting in seinen verschiedenen Erscheinungsformen sind zumindest in einigen Bereichen Gegenstand folgender Rechtsakte:
- Energieeffizienzrichtlinie von 2012, RL 2012/27/EU, Volltext als PDF
- Energiedienstleistungsgesetz, aktueller Text hier verfügbar
- § 556c BGB mit der gemäß dessen Abs. 3 erlassenen Ausführungsverordnung (Wärmelieferverordnung aus 2013)
- am Rande ist dabei auch die Heizkostenverordnung relevant (aktueller Text)

B. Rechtsfragen


1. Was versteht man unter Energie-Contracting?

2. Ist ein Energie-Contractor ein Enrgiedienstleister?
(Art. 2 Nr. 7 RL 2012/27/EU)

3. Welche Ziele werden verfolgt?

Das Ziel von Energie-Contracting ist es, durch Optimierungsprozesse deutliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erreichen.

4. Geschäftsmodelle

a. Energielieder-Contracting

b. Einspart-Contracting

c. Finanzierungs-Contracting

d. Betriebsführung-Contracting

5. Verpflichtungen und Voraussetzungen
(Art. 18 RL 2012/27/EU)

6. Mögliche Befreiung i.S.d. § 61 Abs. III EEG 2014?


C. Literatur
- Danner/Theobald, Energierecht, Contracting, bei beck-online
- Hack, Energiecontracting, Energiedienstleistungen und dezentrale Energieversorgung

D. Material aus und für die Lehrveranstaltung
Grafische Übersicht:
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DIN 8930-5.pdf 2023-10-06 18:36 112Kb
EnergieDL.jpeg 2023-10-06 18:36 129Kb
RL 2012:27:EU.pdf 2023-10-06 18:36 1Mb


Siehe Checkliste zur Vertragsgestaltung
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