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grenzüberschreitende Verbindungsleitung


Als Verbindungsleitung wird nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EG) 714/2009 oder nach Art. 2 Nr. 17 RL/2009/73/EG die Fernleitung bzw. die Übertragungsleitung bezeichnet, welche eine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überquert bzw. überspannt und die nationalen Übertragungsnetze der Mit­gliedstaaten verbindet. Ergänzend hierzu sieht Art. 2 Nr. 17 RL 2009/73/§EG vor, dass die Fernleitung ausschließlich der Verbindung der innerstaatlichen Fernleitungsnetzen dient.




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