ich war hier: EnRSynopseEEG22

Revision history for EnRSynopseEEG22


Revision [50602]

Last edited on 2015-03-21 16:43:50 by AnnegretMordhorst
Additions:
==== § 22 EEG 2014 - Synopse ====
|=|{{du przepis="§ 22 EEG"}} 2014 - Förderbeginn und Förderdauer|=|§  21 EEG 2009 - Vergütungsbeginn und -dauer||
Deletions:
|=|{{du przepis="§ 22 EEG"}} 2014 - Förderbeginn und Förderdauer|=|{{du przepis="§ 21 EEG"}} 2009 - Vergütungsbeginn und -dauer||


Revision [48683]

Edited on 2014-12-19 21:12:52 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; width: 100%}||
Deletions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |


Revision [47508]

Edited on 2014-11-28 22:22:03 by AnnegretMordhorst
Additions:
||{vertical-align:top} Die finanzielle Förderung ist jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres der Anlage zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. || **(1)** Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat.
Deletions:
||Die finanzielle Förderung ist jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres der Anlage zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. || **(1)** Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat.


Revision [47312]

Edited on 2014-11-26 17:53:24 by AnnegretMordhorst
Additions:
|!|{border:2px solid white; background-color: solid white; width: 100%}| |
||{text-align: LEFT}[[EnRSynopseEEG21 Zurück zu § 21]] ||{text-align: RIGHT}[[EnRSynopseEEG23 Weiter zu § 23]]| |
Deletions:
[[EnRSynopseEEG23 Weiter zu § 23]]
[[EnRSynopseEEG21 Zurück zu § 21]]


Revision [46677]

Edited on 2014-11-10 20:49:32 by AnnegretMordhorst
Additions:
[[EnRSynopseEEG23 Weiter zu § 23]]
[[EnRSynopseEEG21 Zurück zu § 21]]


Revision [46171]

Edited on 2014-10-29 16:16:59 by AnnegretMordhorst
Additions:

**(2)** Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ||
Deletions:
**(2)** Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
||


Revision [46170]

Edited on 2014-10-29 16:16:20 by AnnegretMordhorst
Additions:
||Die finanzielle Förderung ist jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres der Anlage zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. || **(1)** Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat.
Deletions:
|| Die finanzielle Förderung ist jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres der Anlage zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. || **(1)** Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat.


Revision [46169]

Edited on 2014-10-29 16:15:52 by AnnegretMordhorst
Deletions:


Revision [46168]

The oldest known version of this page was created on 2014-10-29 16:15:26 by AnnegretMordhorst
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki