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Regulierungsbehörde
in Bearbeituntg
A. Allgemeines
Die Reulierungsbhörde bildet das Aufsichtsorgan über die Energiewirtschaft.Rechtliche Grundlage für die Abwicklung ist in den § 54 EnWG bis § 108 EnWG enthalten. Hierbei teilen sich ihre Aufgaben auf unterschiedliche Behörden auf.
B. Wahrnehmung der Aufgaben
1. Abgrenzung der Zuständigkeit von BNetzA und Landesregulierungsbehörde
2. Verbleibende Verantwortlichkeit der Kartellbehörden im Energiebereich
CategoryEnergierechtLexikon