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Regelzone


Nach § 3 Nr. 30 EnWG ist diese im Bereich der Elektrizitätsversorgung das Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein Betreiber von Übertragungsnetzen im Rahmen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (UCTE) verantwortlich ist. Hierbei hat die UCTE die technischen Mindestbedingungen für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verbundbetrieb der Übertragungsnetzbetreiber aufgestellt.

Konkret sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Netzfrequenz nicht zu überschreiten. Genauer bedeutet dies, dsass die Übertragungsnetzbetreiber einen dauerhaften Ausgleich zwischen der eingespeisten und entnommen Strommenge in ihrer Regelzone sicherstellen müssen. Hierzu verwenden sie Primärregelungen, Sekundärregelugen sowie Minutenreserven. Die Primärregelung ist in § 2 Nr. 8 StromNZV, die Sekundärregelung in § 2 Nr. 10 StromNZV unds die Minutenreserve ist in § 2 Nr. 6 StromNZV normiert.

Quelle: BerlKommEnR / Boesche, § 3, Rn. 146.


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