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Additions:
Konkret sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Netzfrequenz nicht zu überschreiten. Genauer bedeutet dies, dsass die Übertragungsnetzbetreiber einen dauerhaften Ausgleich zwischen der eingespeisten und entnommenen Strommenge in ihrer Regelzone sicherstellen müssen. Hierzu verwenden sie Primärregelungen, Sekundärregelugen sowie Minutenreserven. Die Primärregelung ist in § 2 Nr. 8 StromNZV, die Sekundärregelung in § 2 Nr. 10 StromNZV und die Minutenreserve ist in § 2 Nr. 6 StromNZV normiert.
Deletions:
Konkret sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Netzfrequenz nicht zu überschreiten. Genauer bedeutet dies, dsass die Übertragungsnetzbetreiber einen dauerhaften Ausgleich zwischen der eingespeisten und entnommen Strommenge in ihrer Regelzone sicherstellen müssen. Hierzu verwenden sie Primärregelungen, Sekundärregelugen sowie Minutenreserven. Die Primärregelung ist in § 2 Nr. 8 StromNZV, die Sekundärregelung in § 2 Nr. 10 StromNZV unds die Minutenreserve ist in § 2 Nr. 6 StromNZV normiert.


Revision [41956]

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