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Regelenergie


Im Kontext der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Strommarktes hat die Thematik der Regelenergie an Bedeutung gewonnen. Hieraus folgend sind im Weiteren folgende Fragen zu klären:

  • Was ist Regelenergie und welche Bedeutung hat diese,
  • Welche Arten werden unterschieden und
  • Wie kann Regelenergie beschafft werden und welche gesetzlichen Regelungen sind hierbei zu beachten?


A. Begriff und Bedeutung

Als Regelenergie wird gem. § 2 Nr. 9 StrfomNZV diejenige Energie, die zum Ausgleich von Leistungsungleichgewichten in der jeweiligen Regelzone eingesetzt wird;verstanden. Diese Energie kommt immer dann zum Einsatz, wenn unvorhersehbare Schwankungen im Stromnetz auttreten. Dies kann dan notwendig sein wenn die Nachfrage plötzlich zunimmt und nicht genügend Angebot vorhanden ist, (positive Regelenergie). In diesem Fall muss zum Ausgleich rasch mehr Strom ins Netz geleitet werden. Demgegenüber wird der Ausgleich bei einem zu hohen Angebot und einer zu geringenn Nachfrage als negative Regelenergie bezeichnet. Zu dem handelt es sich bei der Regelenergie um eine Sonderform der Ausgleichsenergie.

B. Arten

Folgende Arten lassen sich unterscheiden:

Art/MerkmalPrimärreserveSekundärreserveMinutenreserve
BegriffPrimärregelung ist nach § 2 Nr. 8 StromNZV die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen LastenUnter Sekundärregeelung wird gem. § 2 Nr. 10 StromNZV die betriebsbezogene Beeinflussung von zu einem Versorgungssystem gehörigen Einheiten zur Einhaltung des gewollten Energieaustausches der jeweiligen Regelzonen mit den übrigen Verbundnetzen bei gleichzeitiger, integraler Stützung der Frequenz verstanden.Hierbei handelt es sich gem.§ 2 Nr.6 StromNZV um die Regelleistung, mit deren Einsatz eine ausreichende Sekundärregelreserve innerhalb von 15 Minuten wiederhergestellt werden kann
Eigenschaften/Funktion..............
Bereitstellung..............................

C. Beschaffung



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