Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Belieferung von Gebäuden...
1. Sachverhalt
2. Relevante Rechtsordnung
3. Relevante Normen
4. Strategische Überlegunge...
5. Rechtliche Überlegungen
6. Technische Überlegungen
B. Belieferung eines Gewerb...
1. Sachverhalt
2. Relevante Normen
3. Strategische Überlegunge...
4. Rechtliche Überlegungen
5. Technische Überlegungen
1. Sachverhalt
2. Relevante Rechtsordnung
3. Relevante Normen
4. Strategische Überlegunge...
5. Rechtliche Überlegungen
6. Technische Überlegungen
B. Belieferung eines Gewerb...
1. Sachverhalt
2. Relevante Normen
3. Strategische Überlegunge...
4. Rechtliche Überlegungen
5. Technische Überlegungen
Optimierung der kommunalen Stromerzeugungsstrategie
mit PV-Anlagen
Es wurden zwei Fragestellungen im Projekt formuliert, die zu bearbeiten sind:
- eine Frage zur Belieferung von Gebäuden aus PV-Anlagen, die sich auf den Gebäuden befinden
- eine Frage zur Belieferung eines Gewerbegebietes / einzelner Unternehmen aus PV-Anlagen mit dedizierter Leitung
Achtung!
Für beide Fragen des Projektes ist das aktuelle Urteil des EuGH von herausragender Bedeutung!
A. Belieferung von Gebäuden aus Anlagen auf diesen Gebäuden
Frage, die zu beantworten ist:
In welcher Form bzw. mit welcher rechtlichen Konstruktion kann ein Betreiber PV-Anlagen an/auf Objekten des Objektinhabers betreiben, damit Strom aus diesen Anlagen durch den Objektinhaber (teilweise oder ganz) verbraucht werden kann, ohne dass der Betreiber zum Energieversorgungsunternehmen (Stromlieferant) wird?
- Beteiligter 1 - Betreiber - ist für den Betrieb einer PV-Anlage verantwortlich, die er auf Objekten errichtet und betreibt, die ihm nicht gehören bzw. die er nicht anderweitig (als für den Betrieb der PV-Anlage) nutzt,
- Beteiligter 2 - Objektinhaber - ist nicht personenidentisch mit dem Betreiber und ist Eigentümer oder Nutzer der Objekte (Grundstück, Gebäude), auf denen PV-Anlagen errichtet wurden; er hat einen gewissen Bedarf an Energiebezug;
- sowohl der geltenden Rechtslage im nationalen Recht,
- wie auch der eventuellen, in Vorbereitung befindlichen, rechtlichen Lösung des „energy / electricity sharing“ der EU.
B. Belieferung eines Gewerbegebietes / einzelner Unternehmen aus PV-Anlagen mit dedizierter Leitung
Fragen, die zu beantworten ist:
Besteht die Möglichkeit, Lieferungen in ein Gewerbegebiet vorzunehmen, ohne dass diese den Betreiber der PV-Anlage zu einem Stromlieferanten i. S. d. EnWG machen?
Unter welchen Voraussetzungen kann die Stromversorgung im Gewerbegebiet so konstruiert werden, dass eine solche Lieferungen als Betrieb einer „Kundenanlage“ gelten und dabei kein Netz im Sinne des EnWG in Anspruch genommen wird?
Entstehen die Pflichten des EnWG auch dann, wenn das Gewerbegebiet mit einem geschlossenen Verteilernetz versorgt wird?
1. Sachverhalt
Strom aus einer PV-Anlage könnte auch in ein Gewerbegebiet mit einer dedizierten Leitung geliefert werden. Auch in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Betreiber der PV‑Anlage nicht personenidentisch mit dem Stromnutzer im Gewerbegebiet ist.
Strom aus einer PV-Anlage könnte auch in ein Gewerbegebiet mit einer dedizierten Leitung geliefert werden. Auch in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Betreiber der PV‑Anlage nicht personenidentisch mit dem Stromnutzer im Gewerbegebiet ist.