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Leistungspreis


Neben dem Arbeitspreis kommt bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) ein Leistungspreis hinzu. Dieses Preiskonzept findet vor allem bei Beziehungen unter Vorlieferanten, Stadtwerken oder größeren Sondervertragskunden Verwendung. Derzeit wird dieser in Form eines Stunden-, Monats- oder Jahrespreises vom Energieversorgungsunternehmen angeboten. Durch diesen wird dem Energieversorgungsunternehmen die Abnahme der höchsten gebrauchten Leistung innerhalb der verabredeten Zeit beglichen. Demnach ist es, hinsichtlich der größten Tagesentnahmemenge möglich, den Jahresleistungspreis durch Festlegung des Durchschnittswertes der zwei effektiv, größten wiederkehrenden Entnahmen zu ermitteln. Die Werte hierfür müssen aus zwei unterschiedlichen Monaten stammen. Hierbei kann eine Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen sowie von gebietsabhängigen Feiertagen erfolgen. Dies zeigt, dass es sich beim Leistungspreis nicht um eine statische Größe handelt, sondern um einen anpassungsfähigen Faktor.

Dieser kann mit unterschiedlichen Messwerten verknüpft werden. In aller Regel erfolgt eine anteilmäßige Verknüpfung an eine im Vorfeld festgelegte Lohn-Preis-Entwicklung. Dies wird vor allem bei größeren Kunden empfohlen. Dadurch wird es ermöglicht, die realen Leistungsspitzen angemessen zu beachten.

Quelle: de Wyl/Soetebeer, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 11, Rn. 224


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