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Kundenanlage


in Arbeit

Als Kundenanlagen werden gem. § 3 Nr. 24a EnWG jene Anlagen verstanden, welche
zur Abgabe von Energie sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden, mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind, für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend sind und die jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Mit dieser Definition wird das Ziel verfolgt zwischen dem Beginn des regulierten Netzes und dem Ende der nicht gesteuerrten Kundenanlage zu differenzieren. Damit dies geliengt, müssen und es sich um eine Kundenanlage handelt müssen die oben genannten Mermale alle bejaht werden. Wird eines dieser Merkmale verneint, so handelt es sich um ein geregeltes Netz und der Betreiber unterliegt den Regulierungsbedingungen aus dem EnWG.
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