Revision history for EnRHaushaltskunde
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Gem. {{du przepis="§ 3 Nr. 22 EnWG"}} sind als Haushaltskunden solche [[EnRLetztverbraucher Letztverbraucher]] zu bezeichnen, die Energie __überwiegend__ für den Energieverbrauch entweder im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Zwecke kaufen. Im letztgenannten Fall (gewerbliche Kunden) zählen Letztverbraucher allerdings nur dann zu Haushaltskunden, wenn ihr Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.
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Für die Haushaltskunden im engeren Sinne nach {{du przepis="§ 3 Nr.22 Hs. 1 EnWG"}} gilt die Verbrauchsbeschränkung nicht. Demzufolge sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im privaten Haushalt beziehen, unabhängig vom Jahresverbrauch als Haushaltskunden zu betrachten.