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Grundversorger, Grundversorgung

Begriff im Energierecht

Grundversorger i. S. d. § 36 EnWG sind jeweils diejenigen Energieversorgungsunternehmen, die die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom oder Gas beliefern. Die Grundversorgung ist gem. Art. 3 III 1 EltRL 2009/72/ EG das Recht auf Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas einer bestimmten Qualität zu angemessenen, leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten und nichtdiskriminierenden Preisen, d. h. die Energielieferung an Haushaltskunden in Niederspannung bzw. in Niederdruck zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen gemäß § 36 EnWG.

Mehr dazu im Artikel über die Grundversorgung.


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