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Fernleitungsnetz

Begriff des Fernleitungsnetzes und des Betreibers von Fernleitungsnetzen im Energierecht

Die Transportnetze im Gasbereich, die über lange Strecken führen, werden Fernleitungsnetze genannt, vgl. § 3 Nr. 19 EnWG. Der Begriff des Betreibers von Fernleitungsnetzen wird dabei in § 3 Nr. 5 EnWG definiert.

Fernleitungsnetze werden grundsätzlich über Hochdruckleitungen realisiert.

Vgl. auch den Begriff des Netzbetreibers allgemein.


Kategorie: Lexikon des Energierechts
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