Fernleitungsnetz
Begriff des Fernleitungsnetzes und des Betreibers von Fernleitungsnetzen im Energierecht
Die Transportnetze im Gasbereich, die über lange Strecken führen, werden Fernleitungsnetze genannt, vgl. § 3 Nr. 19 EnWG. Der Begriff des Betreibers von Fernleitungsnetzen wird dabei in § 3 Nr. 5 EnWG definiert.
Fernleitungsnetze werden grundsätzlich über Hochdruckleitungen realisiert.
Vgl. auch den Begriff des Netzbetreibers allgemein.
Kategorie: Lexikon des Energierechts