Revision history for EnRElektrizitaetsversorgungsnetz
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Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, EnWG, § 3, Rn. 14.]]
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Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Dies hängt damit zusammen, dass sich dieser Begriff ohnehin aus der Definition des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG ergibt. Einzelheiten zu diesen können im [[CategoryEnergierechtLexikon Lexikon zum Energierecht]] nachgelessen werden.
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Demgegenüber ist eine ausdrückliche Begriffsbestimmung zu [[EnRGasversorgungsnetze Gasversorgungsnetze]] in § 3 Nr. 20 EnWG enthalten.
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Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, § 3 (EnwG), Rn. 14.]]
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Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, § 3, Rn. 14.]]
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Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, § 3 EnWG, Rn. 14.]]
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Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, ""§ 3 EnWG"", Rn. 14.]]
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Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Dies hängt damit zusammen, dass sich dieser Begriff ohnehin aus der Definition des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG ergibt. Einzelheiten zu diesen können im Lexikon zum Energierecht nachgelessen werden.
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle [[EnRSpannungsebene Spannungsebenen]].
Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, {{du przepis="§ 3 EnWG"}}, Rn. 14.]]
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle [[EnRSpannungsebene Spannungsebenen]].
Quelle: [[DannerTheobaldEnergieRKomm Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, {{du przepis="§ 3 EnWG"}}, Rn. 14.]]
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Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Doch ergibt sich dieser Begriff ohnehin aus der Definiton des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG. Einzelheiten zu diesen können im hierfür seperat, vorhandenen Artiekl im Lexikon zum Energierecht nachgelessen.
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz ghören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle [[EnRSpannungsebene Spannungsebenen]].
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Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Doch ergibt sich dieser Begriff ohnehin aus der Definiton des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG. Einzelheiten zu diesen können im hierfür seperat, vorhandenen Artiekl im Lexikon zum Energierecht nachgelessen.
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz ghören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle [[EnRSpannungsebene Spannungsebenen]].
Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in {{du przepis="§ 3 EnWG"}} nicht enthalten. Doch ergibt sich dieser Begriff ohnehin aus der Definiton des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG. Einzelheiten zu diesen können im hierfür seperat, vorhandenen Artiekl im Lexikon zum Energierecht nachgelessen.
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz ghören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle [[EnRSpannungsebene Spannungsebenen]].
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CategoryEnergierechtLexikon