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Einspeisevertrag
Beim Einsspeisevertrag handelt es sich um einen erforderlichen Vertrag für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen. Dieser ist nach § 20 abs. 1b S. 2 EnWG ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz eine Einspeisung von Gas erfolgen soll, über Einspeisekapazitäten.