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EEG - Umlage
in Arbeit
A. Begriff und Bedeutung
B. Anspruch auf die EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 EEG
1. Anforderungen dem Grunde nach
a. Berechtigter = Übertragungsnetzbetreiber
b. Verfpflichteter = Energieversorgungsunternehmen (EVU)
2. Anforderungen dem Umfang nach
C. Anspruch auf EEG-Umlage nach § 61 EEG
vgl. hierzu den separaten Beitrag zur Eigenversorgung unter Punkt B.