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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Beihilferecht anwendbar ...
B. Voraussetzungen des Verb...
C. Die Kommission die Beihi...
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsvero...
3. Besondere Befreiungsmögl...
D. Eine objektive Rechtfert...
1. Art. 87 II - schadensbes...
E. Tatbestand einer EG-rech...
F. Kein Ausnahmetatbestand ...
1. Ausnahmen nach Art. 87 I...
2. Ausnahme nach Art. 86 II...
G. Fallbeispiele
B. Voraussetzungen des Verb...
C. Die Kommission die Beihi...
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsvero...
3. Besondere Befreiungsmögl...
D. Eine objektive Rechtfert...
1. Art. 87 II - schadensbes...
E. Tatbestand einer EG-rech...
F. Kein Ausnahmetatbestand ...
1. Ausnahmen nach Art. 87 I...
2. Ausnahme nach Art. 86 II...
G. Fallbeispiele
Europäisches Beihilferecht
Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 552 ff. besonders empfehlenswert
Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:
A. Beihilferecht anwendbar ist
Das Beihilferecht des EGV ist anwendbar, wenn keine Sondervorschriften greifen.
B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 87 Abs. I EGV greifen
Vgl. dazu Ausführungen zum Tatbestand der Beihilfe.
Fallbeispiele zum Tatbestand des § 87 Abs. 1 EGV
C. Die Kommission die Beihilfe nicht zugelassen hat
1. Im Einzelfall ?
2. Gruppenfreistellungsverordnung
3. Besondere Befreiungsmöglichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge oder nach Art. 86 II EGV
D. Eine objektive Rechtfertigung der Beihilfe liegt nicht vor (-1)
1. Art. 87 II - schadensbeseitigende und nachteilsausgleichende Beihilfen
Aufbau nach Haratsch/Koenig/Pechstein:
E. Tatbestand einer EG-rechtswidrigen Beihilfe
F. Kein Ausnahmetatbestand (-1, alt)
1. Ausnahmen nach Art. 87 II und III EGV
2. Ausnahme nach Art. 86 II EGV bzw. in Anlehnung an diese Vorschrift (Daseinsvorsorge)
G. Fallbeispiele
- Abwrackprämie ?