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5. Auswirkung der Vertragsfreiheit auf die Rechtsanwendung


Aus Sicht eines Praktikers viel interessanter als der Begriff, die Definition oder die Systematik der Vertragsfreiheit ist die Auswirkung der Vertragsfreiheit auf die Rechtsanwendung. Deshalb werden nachstehend die Vertragsfreiheit selbst wie auch ihre Grenzen anhand von einigen Fragen in den praktischen Zusammenhang gestellt und erläutert.

Frage 1:
Was ist notwendig, um ein Recht (einen Anspruch) durch Vertrag zu begründen?


Die Antwort auf diese Frage zeigt, dass auch bei der Einzelfallprüfung die Vertragsfreiheit als Grundlage dient:






hängt maßgeblich davon ab, ob die Parteien in der Vertragsbegründung macht deutlich, dassAn sich nahezu trivial, weil als selbstverständlich vorausgesetzt, ermöglicht die Vertragsfreiheit überhaupt den Rechtsverkehr erst
(Folie erscheint)
Sie spiegelt sich auch darin wider, wie wir die Frage prüfen, ob ein Recht oder Anspruch mit einem Vertrag begründet wurde. Dazu werden 3 Punkte benötigt:

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Category5BedeutungVertragsfreiheit/05_BedeutungVertragsfreiheit.png)




(VSS erscheinen)
Vertragsschluss = Parteien entscheiden, OB (Abschlussfreiheit) (Beschr. 1)
Vertragsinhalt = Parteien entscheiden, WIE (Gestaltungsfreiheit) (Beschr. 2)
Vertragswirksamkeit = einige Regeln und Grenzen der Vertragsfreiheit sind einzuhalten
(Beschr. 3)
MEHR benötigen wir nicht, um vertraglich ein Recht / einen Anspruch zu begründen. (Rest erscheint)


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