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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 10 - Außenfinanzierung in Form der Kreditfinanzierung


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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10.1 Wesen und Funktion


Charakteristika der Kreditfinanzierung


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  • in der Regel keine Mitspracherechte der Geldgeber bei der Geschäftsführung
  • es besteht ein Rückzahlungsanspruch in Höhe des Nominalbetrages der Schuld
  • es wird eine Gewinn- und Verlustbeteiligung i. d. R. ausgeschlossen, d. h. es existiert eine erfolgsunabhängige Verzinsung
  • eine feste Liquiditätsbelastung entsteht durch Zins- und Tilgungszahlungen
  • Gliederung nach der Laufzeit
    • kurzfristige Kredite (bis zu einem Jahr)
    • mittelfristige Kredite (ein bis fünf Jahre)
    • langfristige Kredite (über fünf Jahre)


  • Gliederung nach der Verwendungsart
    • Umsatz- und Betriebsmittelkredite
    • Investitionskredite
    • Konsum- und Konsumentenkredite
    • Zwischenkredite


Kreditwürdigkeit



  • Kreditfähigkeit (rechtliche Fähigkeit)
  • persönliche Kreditwürdigkeit
  • wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
    • Planbilanz, GuV
    • Prognose-Cash-Flow, Kapitalzuflussrechnung
    • Kreditstatus
    • Registerauszüge


Kreditbesicherung



  • Bürgschaft
  • Garantie
  • Wechselsicherung
  • Verpfändung
  • Sicherungsübereignung
  • Grundpfandrechte


  • die Standartformen der Kreditfinanzierung gehen von der Tilgung des Kredites in systematischer Weise aus
    • in einem Betrag am Laufzeitende (endfälliger Kredit)
    • in gleichen Tilgungsraten über die gesamte Laufzeit oder einen Teil der Laufzeit (Ratentilgung)
    • in gleichen Annuitäten über einen Teil der Laufzeit oder die gesamte Laufzeit (Annuitätentilgung)



10.2 Kreditfinanzierung durch Banken


10.2.1 Bankkredite


Kontokorrentkredit



  • kurzfristiger Kredit, der dem Kreditnehmer von seinem Kreditinstitut auf seinem laufenden Konto zur Verfügung gestellt wird
  • ist das bedeutendste und am weitesten verbreitete Instrument zur kurzfristigen Kreditfinanzierung
  • Besicherung der Kredite erfolgt im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehung
  • Laufzeit der Kredite liegt bei bis zu einem Jahr
  • Ziel: kurzfristigen Liquiditätsbedarf von Unternehmen ausgleichen
  • für die Inanspruchnahme eines Kontokorrents sind variable Zinsen zu zahlen, wobei der Kreditgeber den variablen Zinssatz fallweise an die Entwicklung der Marktverzinsung anpasst


  • der nominelle Zinssatz liegt meistens über der Verzinsung mittel und langfristiger Kredite mit festem Kreditbetrag
  • Inanspruchnahme des Kontokorrent kann auch bei nominal höheren Zinsen gegenüber einem Kredit mit feststehender Kreditschuld vorteilhaft sein
  • Kontokorrentkredite eignen sich besonders für variable Kreditinan spruchnahme
  • insbes. kleine bzw. mittlere Unternehmen nutzen Kontokorrente auch für langfristige Finanzierungszwecke
  • allerdings ist dies aus finanzwirtschaftlicher Perspektive unvorteil haft ⇒ ablösen durch längerfristige Finanzierungsinstrumente


Beispiel:

Ein Unternehmen hat mit seiner Hausbank einen Kontokorrentkredit mit einer Kreditlinie von 10.000 € vereinbart. Für die Inanspruchnahme des Kredits berechnet die Bank einen Nettozinssatz von 10% p. a. Für positive Kontostände wurde ein Habenzins von 2% p. a. vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für das Girokonto beträgt 10 € pro Monat. Für den Monat Juli 2011 weißt der Kontoauszug des Unternehmens folgende Zahlungsvorgänge aus.

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Bwl210Kreditfinanzierung/bwl2166.gif)

Welchen Betrag verlangt die Bank für Juli 2011 vom Unternehmen?


Diskontkredit



  • Grundlage ist ein Wechselgeschäft
  • Wechsel ist ein Wertpapier, das den Vorschriften des Wechselgesetzes unterliegt
    • eigene Wechsel (Solawechsel): Versprechen des Wechselausstellers, einen bestimmten Geldbetrag an dem im Wechsel Begünstigten zu zahlen
    • gezogene Wechsel (Tratte): enthält die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Wechselschuldner (Bezogener), einen best. Geldbetrag an den Begünstigten zu zahlen
  • Handelswechsel: kurzfristige Kredite zwischen einem Lieferanten und dessen Kunden


Beispiel

Ein Lieferant hat auf seinen Kunden einen Wechsel über die vereinbarte Rechnungssumme von 85.000 € gezogen. Der vom
Bezogenen akzeptierte Wechsel hat eine Laufzeit von 90 Tagen. Unmittelbar nachdem der Wechsel von seinem Kunden akzeptiert wurde, reicht der Lieferant den Wechsel seiner Hausbank zur Diskontierung ein. Die Hausbank stellt ihm für die Laufzeit von 90 Tagen einen Zinssatz von 7% p. a. in Rechnung. Welchen Wechselbetrag schreibt die Bank dem Lieferanten gut?



Lombardkredit



  • Kredit wird dem Kreditnehmer wird gegen Verpfändung von Wertpapieren, Wechseln oder anderen Sachen gewährt
  • kann als Geldbetrag zur sofortigen Auszahlung oder als Kreditlinie zur Verfügung gestellt werden
  • werden üblicherweise von Kreditinstituten vergeben und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr
  • Effektenlombard: Kreditnehmer muss lediglich die Wertpapiere verpfänden, die sich im Depot bei dem als Kreditgeber fungierten Kreditinstitut befinden
  • Beleihungsgrenze Effektenlombard: zwischen 40% und 90% des aktuellen Marktwertes der Wertpapiere
  • Wechsellombard: der Kreditnehmer stellt dem Kreditgeber einen Wechsel als Sicherheit zur Verfügung


Avalkredit



  • ist keine Geldleihe, sondern eine Form der Kreditleihe
  • der Kreditgeber verleiht bei einem Avalkredit seine Reputation bzw. sein Standing am Kapitalmarkt
  • Kreditinstitut übernimmt die Bürgschaft oder eine Garantie gegenüber dem Vertragspartner des Kreditnehmers
  • kommt Kreditnehmer seinen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann der begünstigte Dritte auf das Zahlungsversprechen des Kreditinstituts zurückgreifen
  • Avalkredite kommen bei Ausschreibungen , Kundenanzahlungen, Anmietung von Geschäftsräumen oder zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen zum Einsatz • Kosten für einen Avalkredit: Avalprovision in Höhe von 0,5% … 2% p.a.



10.2.2 Langfristige Bankdarlehen


Endfälliger Kredit



  • Variablendefinition
    • S Schuldsumme
    • n Laufzeit
    • G einmalige Kreditgebühren
    • i Nominalzins
    • ieff Effektivzins


  • Rückzahlung der Schuldsumme am Laufzeitende mit jährlicher Zinszahlung während der Laufzeit:

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  • Rückzahlung der Schuldsumme und der Zinsen am Laufzeitende:

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Bwl210Kreditfinanzierung/bwl2168.gif)


Ratentilgung



  • Tilgungsleistung der Periode k: Tk = S/n = T


Beispiel

Herr Lohse nahm einen Ratenkredit Netto 35.500 € auf, wobei gleichzeitig 500 € Kreditgebühr entstanden. Die Laufzeit wurde mit 3 Jahren mit einem Nominalzinssatz von 10% p.a. durch die Bank veranschlagt. Wie hoch ist die Effektivverzinsung dieses Kredites? Leiten Sie diesen mit Hilfe des Newton-Verfahrens ab, wobei der Startzinssatz 15 % beträgt!


Annuitätentilgung



  • analog zur Rentenrechnung

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Bwl210Kreditfinanzierung/bwl2169.gif)


  • mit Effektivzinssatz und G ≠ 0 lautet die Gleichung:

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Bwl210Kreditfinanzierung/bwl2170.gif)


Beispiel

Frau Mustermann denkt über die Methode der Tilgung ihres 10-jährigen Kredites von 7.000 € nach, mit dem sie die Renovierung eines ihrer Luxuslimousinen finanzierte. Hierzu stellt Sie einerseits einen Tilgungsplan für die Zahlung gleicher Kapitalraten und für die Annuitätenzahlung auf . In beiden Fällen beträgt die Verzinsung 10% p.a. , die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei. Wie sehen beide Tilgungspläne aus?



10.4 Kreditsubstitute


Leasing


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  • der Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen steigt laufend
  • bei einem reinen Kostenvergleich erweist sich Leasing häufig teurer als die Kreditfinanzierung
  • Unternehmen muss nicht nur die Amortisation des Objektes und die Refinanzierungskosten der Leasinggesellschaft tragen, sondern auch deren Verwaltungskosten und Gewinnaufschlag


  • oft wird als Präferenz für das Leasing gegenüber dem Kreditkauf der steuerliche Vorteil betont
    • Leasingraten müssen bei der Gewerbeertragsteuer nicht, wie dies bei langfristigen Kreditzinsen der Fall ist, hälftig zum Gewerbeertrag zugerechnet werden
  • allerdings gibt es kein eindeutige Argumentationskette, die das Leasing gegenüber der Kreditfinanzierung präferiert
  • die Entscheidung muss daher individuell und unter der Berück sichtigung der Bedürfnisse des Unternehmens getroffen werden


Beispiel

Frau Mustermann plant die Erweiterung des Limousinenparks der Firma um einen weiteren Bentley . Sie überlegt, ob sie ihn kaufen oder leasen sollte. Bei einem Kauf beträgt der Preis 190.000 €. Eine Anzahlung in Höhe von 50.000 € muss sofort geleistet werden. Der restliche Betrag wird mit einem Kredit finanziert, der in 36 gleichen monatlichen Raten von je 4.900 € zurückzuzahlen ist.


  • Bei einem 3-jährigen Leasingvertrag wären außer der anfänglichen Sonderzahlung von 30.000 € die monatlichen Raten von 3.250 € zu zahlen. Eine Kaufoption ist danach ausgeschlossen.
  • Zum Vergleich der Vorteilhaftigkeit der beiden Alternativen berechnet Frau Mustermann jeweils den Kapitalwert. Sie verwendet hierbei einen Kalkulationszinssatz von 10% p.a. Zu welchem Ergebnis kommt Frau Mustermann?


Verkauf von Forderungen



  • bezahlen Kunden die Lieferungen und Leistungen nicht sofort, sondern nutzen eingeräumte Zahlungsziele aus, dann bedeutet dies für ein Unternehmen eine Verlängerung der Kapitalbindung
  • durch den Verkauf der Forderungen über ein Factoring kann die Phase der Kapitalbindung wieder verkürzt werden
  • Factoring = langfristiges Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmen (Klient) und einer Factoring-Bank (Factor) über den Verlauf aller oder einer bestimmter Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit zwischen 90 und 120 Tage

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/Bwl210Kreditfinanzierung/bwl2172.gif)


  • Finanzierungsfunktion besteht darin, dass dem Klienten früher liquide Mittel zufließen, die er wieder in seinem Unternehmen einsetzen kann
  • Charakteristisch für das Factoring ist, dass der Factor meist zusätzlich auch die Verwaltung der Forderungen übernimmt
  • beim echten Factoring erfüllt der Factor auch die Delkredere Funktion, d. h. er übernimmt das Risiko, dass der Schuldner der von ihm gekauften Forderung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt
  • beim unechten Factoring erfolgt keine Risikoübernahme durch den Factor





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