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Effizienzwert
ein ordnungsgemäß ermittelter Wert für die Effizienz gem. §§ 12 ff. ARegV wurde berücksichtigt
In den §§ 12 ff. ARegV ist vorgesehen, dass eines der wesentlichen Elemente der Anreizregulierung die sogenannten Effizienzwerte sind.
Vgl. zum Effizienzwert, der Effizienzvorgabe und zum Effizienzvergleich folgenden Artikel sowie den Artikel über Netznutzungsentgelte.