Version [13704]
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Netzfunktion wird aufgenommen
Die Netzfunktion wird aufgenommen, wenn die Aufnahme der netzspezifischen Transportfunktion erstmalig erfolgt ist
(Netz wird unter Spannung bzw. unter Druck gesetzt).
Nicht darunter fallen:
- die Errichtung von Netzanlagen (die aber gem. § 43 EnWG anderen Restriktionen unterliegen können)
- bloße (einfache) Erweiterungen des bestehenden Netzes (sofern dies nicht derart wesentlich ist, dass die Genehmigungskriterien erneut zu prüfen wären).